Scheidung ohne Ehevertrag: Das sollten Sie zum Thema Zugewinnausgleich wissen!

Scheidung ohne Ehevertrag
Ich helfe Ihnen beim Zugewinnausgleich. Rufen Sie uns an unter 0511 – 22 00 53 30 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kellermann-kohlrautz.de.

In guten wie in schlechten Tagen: Sie haben sich zueinander bekannt, mit allen rechtlichen Konsequenzen. Jetzt steckt die Ehe in der Krise, die Scheidung scheint unausweichlich – was tun?

Die Angst, dabei zu kurz zu kommen, lässt sich nicht abschütteln. Ein Ehevertrag war nie Thema, sie leben in klassischer Zugewinngemeinschaft. Doch was ist ein Zugewinnausgleich? Und was steht Ihnen bei einer Scheidung ohne Ehevertrag zu?

 

Inhalte dieser Seite

1. Was versteht man unter Zugewinnausgleich?
2. Wie wird der Zugewinn bei Scheidung ohne Ehevertrag berechnet?
3. Welche Vermögenswerte zählen zum Zugewinn?
4. Wann muss ich für die Schulden meines Ex-Partners haften?
5. Was passiert bei einer Scheidung ohne Ehevertrag mit dem Haus?
6. Wann Sie eine Zugewinngemeinschaft ohne Scheidung auflösen können

1. Was versteht man unter Zugewinnausgleich?

Paare ohne Ehevertrag leben automatisch in Zugewinngemeinschaft, auch als Hausfrauenehe bekannt: Der eine verdient das Geld, der andere versorgt Haushalt und Kinder.

Damit letzterer nicht finanziell den Kürzeren zieht, soll Zugewinnausgleich Unterschiede im Falle einer Scheidung ausgleichen – und der weniger gut gestellte an den Gewinnen des Gutverdienenden partizipieren. Nur fair, wo beide Ehepartner ihren individuellen Beitrag zum Vermögen leisten – ob im Job oder als Familienmanager(in)

2. Wie wird der Zugewinn bei Scheidung ohne Ehevertrag berechnet?

Zeit, mit einem Irrtum aufzuräumen: Auch nach der Eheschließung verwaltet – gem. § 1363 Abs. 2 BGB – jeder sein persönliches Vermögen getrennt. Meins bleibt meins – dies gilt auch für Vermögen, das während der Ehe erworben wird. Lediglich der Wertzuwachs wird bei der Scheidung geteilt.

Bei Objekten von Wert, die beiden gehören – wie Auto oder Einbauküche – wird der Wert jeweils anteilig zum Endvermögen addiert. Um diesen Zugewinn zu berechnen, müssen das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Heirat sowie das Endvermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags bekannt sein.

Vom Gesamtvermögen dürfen Schulden abgezogen werden. Dabei kann ein Anfangsvermögen durch Abzug von Schulden zum Zeitpunkt der Eheschließung auch negativ sein.

Ihr Partner hat sein Vermögen nicht gesteigert, sondern verringert, indem er Geld verschwendet oder Werte verschenkt hat? Oder versucht, Sie bewusst zu benachteiligen, indem er Werte beiseite schaffte, um zu verhindern, dass sie unter den Zugewinnausgleich fallen? Wer solche Vorwürfe nicht entkräften kann, muss sich diese Werte zurechnen lassen.

3. Welche Vermögenswerte zählen zum Zugewinn?

Ein einfaches Rechenexempel: Derjenige, der in der Ehe den höheren Zugewinn erzielte, muss dem anderen die Hälfte dieses Überschusses auszahlen. Und zwar als Geldleistung: Will Ihr Partner Ihnen das Eigentum an Gegenständen übertragen, können, aber müssen Sie dies nicht akzeptieren.

Doch nicht jeder Vermögenswert wird beim Zugewinn berücksichtigt, wie z.B. sogenannter privilegierter Erwerb aus Erbschaft und Schenkung – es sei denn, sie steigen während der Ehe im Wert. Auch gemeinsamer Hausrat oder Renten- und Versorgungsanwartschaften werden jeweils in gesonderte Verfahren aufgeteilt.

Einkünfte aus Abfindungen von Arbeitgebern, Schmerzensgeld oder Lottogewinn fallen, sofern sich die Summe noch auf dem Konto befindet, unter den Zugewinn, im Übrigen werden sie aber bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen berücksichtigt. Immobilien oder Unternehmen, die an Wert gewonnen haben, werden ebenfalls im Zugewinn berücksichtigt.

Bei Geldvermögen ist eine Wertanpassung vorzunehmen – mit Blick auf die aktuelle Kaufkraft, berechnet nach Verbraucherpreisindex. Wie erfahren Sie, was der andere besitzt? Gem. § 1379 BGB ist dieser verpflichtet, Ihnen Auskunft zu geben – und zwar nicht erst bei Zustellung der Scheidungspapiere, sondern schon bei der Trennung. Nur so lassen sich mögliche Diskrepanzen in der Vermögenssituation erkennen.

4. Wann muss ich für die Schulden meines Ex-Partners haften?

Schulden sind und bleiben Schulden des anderen – es sei denn, Ihre Unterschrift steht unter Bürgschaft, gemeinsamen Girokonto- oder Kreditvertrag. Schuldner dürfen Verbindlichkeiten von ihrem Aktivvermögen abziehen.

Sie sind durch die Mithaftung finanziell stark überfordert und dies war vor Vertragsschluss absehbar? Ist ein Vertrag sittenwidrig, müssen Sie die Schulden des anderen nicht mittragen.

Doch keine Regel ohne Ausnahme, namens Schlüsselgewalt gem. § 1357 BGB: Jeder Ehepartner hat das Recht, für den anderen Geschäfte zu tätigen, sofern dies der Deckung des – angemessenen – Lebensbedarfs der Familie dient. Nahrung, Kleidung etc. gehören so beiden, weshalb auch beide zahlungspflichtig sind.

5. Was passiert bei einer Scheidung ohne Ehevertrag mit dem Haus?

Das Haus macht einen Großteil des Gesamtvermögens Ihres Partners aus? Ohne Ihre Zustimmung darf er es weder verkaufen noch verschenken, ohne die Lebensgrundlage der Familie zu riskieren. Denn ein Verkauf muss für beide Partner sinnvoll sein.

Auch Hausrat, Kunst und Antiquitäten dürfen nicht einfach zu Geld gemacht werden. Stellt sich ein Ehepartner jedoch grundlos beim Hausverkauf quer, kann das Familiengesetz seine Zustimmung ersetzen.

Immer fällt ein Haus, das – z.B. aufgrund guter Lage oder lukrativer Mieteinnahmen – Wertzuwachs erlebt, in die Teilungsmasse. Der Anspruch ist in Euro und Cent auszuzahlen. Haus einfach teilen und zu Geld machen? Gar nicht so einfach.

Fest steht, dass jeder der Partner einen Verkauf der gemeinsamen Immobilie nach Ablauf des Trennungsjahres verlangen kann. Falls einer der Eheleute weiter im Haus wohnen und es übernehmen möchte, muss er den anderen auszahlen.

Sie werden sich nicht einig? Auch ein Übertragen des Hauses auf gemeinsame Kinder ist eine Option. Als letzte Möglichkeit können Sie einen Antrag auf öffentliche Teilungsversteigerung beim Amtsgericht stellen. Vom Erlös sind leider Gerichts- und Sachverständigenkosten abzuziehen, weshalb es Sinn macht, sich außergerichtlich zu einigen.

6. Wann Sie eine Zugewinngemeinschaft ohne Scheidung auflösen können

Zugegeben: Auch eine Scheidung ohne Ehevertrag kann in eine Vermögensverteilung münden, die beide akzeptieren. Prinzipiell dann, wenn keiner von beiden über nennenswertes Vermögen verfügt und kein Gutachter erforderlich ist.

Bei größeren Einkommens- und Vermögensunterschieden dagegen sind Sie mit einem Ehevertrag besser beraten. Sie möchten nicht warten, bis Ihre Zugewinngemeinschaft mit der Scheidung endet? In bestimmten Fällen lässt sich ihre Auflösung beim Familiengericht beantragen, geregelt durch § 1385 BGB.

Und zwar, wenn Sie drei Jahre oder länger getrennt gelebt haben, Ihr Ehepartner Verfügungen zu Ihrem Nachteil getroffen, etwa Vermögen verschwendet hat, wenn er seine wirtschaftlichen Eheverpflichtungen nicht erfüllt hat oder die Auskunft zu seinen Vermögensverhältnissen verweigert. Ist einer dieser vier Punkte erfüllt, kann Gütertrennung an Stelle der Zugewinngemeinschaft treten.

Fachanwältin für
Familienrecht Hannover: Gut beraten rund um Scheidung ohne Ehevertrag

Ja, auch ein Zugewinnausgleich verjährt – drei Jahre nach rechtskräftiger Scheidung. Kaum jemand wird sich darauf verlassen. Weshalb der Verzicht auf einen Ehevertrag besonders bei Immobilienvermögen und erfolgreicher Unternehmensführung gut überlegt sein will! Denn im Fall einer Scheidung sind nicht selten hohe Gewinne an die Gegenseite zu zahlen.

Gewusst? Auch nach der Hochzeit können Sie noch einen Ehevertrag schließen – namens Scheidungsfolgenvereinbarung. Wenn Sie genau wissen möchten, was Ihnen bei einer Scheidung ohne Ehevertrag zusteht – sprechen Sie mich einfach an! Kontaktieren Sie mich per E-Mail oder Telefon, ich helfe Ihnen gerne.

Bildquellennachweis: © ilixe48 / Panthermedia.net

Martina Kellermann
Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
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