Was ändert sich durch Corona?

Unser aller Leben ist im Moment durch das Corona-Virus verändert worden.

Corona Umgangsrecht
Sind Fragen offen geblieben? Rufen Sie uns an unter 0511 – 22 00 53 30 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kellermann-kohlrautz.de.

Am häufigsten werden folgende Fragen gestellt:

Inhalte dieser Seite

1. Was wird mit dem Umgangsrecht?
2. Unterhaltsrecht
3. Trennung/Scheidung

1. Was wird mit dem Umgangsrecht?

Haben Sie bereits eine feste Umgangsregelung, gibt es zunächst einmal keinen Grund, hiervon abzuweichen – es sei denn, Sie selbst sind in Quarantäne oder haben bei sich Krankheitssymptome beobachtet.

Natürlich müssen Sie, wenn Sie die oder der Umgangsberechtigte sind, auf Aktivitäten am Wochenende verzichten, Sie sollten sich grundsätzlich an die bestehenden Ausgangsbeschränkungen halten.

Trotzdem wird sich das Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, Sorgen machen: Wird mein Kind ausreichend geschützt? Gibt es am Wochenende Kontakte mit Außenstehenden? 

Hier ist es grundsätzlich hilfreich, wenn Sie, um Vertrauen aufzubauen, mit dem anderen Elternteil sprechen und versuchen, eine Lösung zu finden, die die Ängste des jeweils anderen Elternteils ernst nimmt.

Haben Sie noch keine feste Umgangsregelung, kann ebenfalls ein Gespräch weiterhelfen. Laufende Gerichtsverfahren verzögern sich im Moment, die Justiz in Niedersachsen arbeitet nur sehr eingeschränkt. Eine zügige Regelung gibt es derzeit nur, wenn Sie ins Gespräch kommen und eine einvernehmliche Lösung herbeiführen. Dabei bin ich Ihnen gerne behilflich.

2. Unterhaltsrecht

Gibt es einen Unterhaltstitel, wurde also bereits festgelegt, wieviel Unterhalt geschuldet ist, ändert sich durch Corona allein erst einmal nichts.

Unterhaltstitel werden nicht dadurch unwirksam, dass sich die zugrundeliegenden Umstände ändern. Sie gelten also weiter, auch wenn sich Ihr Einkommen ändert, es sei denn, Sie beantragen bei Gericht eine Abänderung.

Ob hierfür die Voraussetzungen vorliegen, können wir gerne in einem Gespräch klären.

3. Trennung/Scheidung

Sind Sie bereits seit längerer Zeit getrennt und könnten jetzt grundsätzlich das Scheidungsverfahren einleiten, ist dies natürlich auch in Corona-Zeiten möglich, es dauert im Moment nur einfach etwas länger.

Ein Scheidungsantrag kann natürlich immer bei Gericht eingereicht werden, Sie müssen allerdings mit einer verzögerten Bearbeitung rechnen.

Ist der Scheidungsantrag bereits eingereicht und läuft das Verfahren schon seit einiger Zeit, kann ggf. überprüft werden, ob nicht ausnahmsweise auf ein persönliches Erscheinen bei Gericht verzichtet werden kann. Sollten Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie mich gerne an.

Bildquellennachweis: Andriy Popov / panthermedia.net

Martina Kellermann
Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest