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Andreas Kohlrautz – Rechtsanwalt

Bank- und Sparkassenrecht

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Berufungsanwalt beim Oberlandesgericht Celle bestand seit Ende der achtziger Jahre in der regelmäßigen Prozessvertretung verschiedener namhafter Kreditinstitute aus dem Banken- und Sparkassenbereich. Daraus ergab sich ab 2010 auch meine Vortragstätigkeit als Dozent an der Niedersächsischen Sparkassenakademie zum Themenkomplex „Erbrecht und Banken“. Die umfassende prozessuale Interessenvertretung einer großen deutschen Sparkasse in den für sie wirtschaftlich bedeutenden Angelegenheiten ist mir seit Jahren anvertraut.

Baurecht

Das private Baurecht nimmt seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit als Berufungsanwalt beim Oberlandesgericht Celle breiten Raum ein. Dabei sind mir alle typischen Problemfelder im Bauprozess sowohl aus Sicht des Bauherrn als auch des Bauunternehmers vertraut und in großer Fallzahl forensisch angewendet und erprobt. Dass dies stets unter Anwendung der aktuellsten ober- und bundesgerichtlichen Rechtsprechung geschieht, ist für mich selbstverständlich. Seit Jahren zählen vorrangig mittelständische Bauunternehmungen der Region zu den von mir außergerichtlich wie auch vor Landgerichten und Oberlandesgerichten ständig vertetenen Mandanten.

Versicherungsrecht

In der vormaligen Sozietät „Keller, Kohlrautz und Kollegen“ in Celle bildete einer der Tätigkeitsschwerpunkte als Berufungsanwalt die Prozessvertretung zahlreicher bekannter deutscher Versicherungsunternehmen in nahezu allen Versicherungssparten (Sach-, Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- und Vermögegensschadenversicherung), wie auch umgekehrt die Vertretung Geschädigter oder Versicherungsnehmer/Versicherter gegen den Versicherer. Das dadurch vertiefend erlangte rechtstheoretische wie auch anwendungspraktische Wissen wende ich seither vorrangig zum Vorteil eines der großen deutschen Sachversicherer bei dessen regelmäßiger Prozessvertretung vor Land- und Oberlandesgerichten im gesamten norddeutschen Raum an. Versicherungsnehmer, als Mandanten, können von diesem Fundus an Wissen und Erfahrung in gleicher Weise profitieren.

Wettbewerbsrecht

Den Wandel des klassischen Wettbewerbsrechts deutscher Prägung nach dem UWG 1909 hin zum Verbraucherschutzrecht gemeinschaftsrechtlicher Prägung nach dem UWG 2016 habe ich seit Anfang der neunziger Jahre – zunächst nur beim Oberlandesgericht Celle, seit 2002 auch bei allen Land- und Oberlandesgerichten im norddeutschen Raum, bis hin zum Kammergericht in Berlin – als Prozessanwalt eines der renommiertesten deutschen Wettbewerbsvereine begleiten und zum Teil mitgestalten dürfen. Dieses gelebte Erfahrungswissen aus über zwei Jahrzehnten lässt sich auch in der lauterkeitsrechtlichen Beratung und direkten Auseinandersetzung von Verbrauchern mit unlauter werbenden Unternehmen („B2C“) ebenso wie in der wettbewerblichen Auseinandersetzung zwischen zwei Unternehmen („B2B“) selbst fruchtbar machen.

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