Schulden in der Ehe – Wer haftet? 5 Fragen & Antworten

Eine Heirat führt nicht zwangsläufig dazu, dass Sie auch für jegliche Schulden in der Ehe haften.

Schulden in der Ehe
Sind Fragen zur Haftung bei Schulden in der Ehe offen geblieben? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0511 220 053 30. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Welche finanzielle Verantwortung Sie bei der Eheschließung übernehmen und was nach einer Scheidung zu beachten ist, erläutert der folgende Beitrag.

  1. Wann haftet der Ehepartner für Schulden in der Ehe?
  2. Kann das Konto des Ehepartners gepfändet werden?
  3. Was passiert mit den Schulden im Todesfall eines Ehepartners?
  4. Was passiert mit den Schulden bei einer Scheidung?
  5. Welchen Einfluss haben gemeinsame Schulden auf den Zugewinnausgleich?
  6. Fazit
  7. FAQ

1. Wann haftet der Ehepartner für Schulden in der Ehe?

Viele Menschen glauben, dass sie automatisch für die Schulden ihres Partners aufkommen müssen, sobald sie geheiratet haben. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Eheleute eine Gütergemeinschaft vereinbart haben. Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft haftet jeder Ehepartner nur für Schulden, die er gemeinsam mit seinem Partner eingegangen ist.

Es gibt also einen Unterschied zwischen den Einzelschulden, für die jeder Ehepartner selbst haftet und den gemeinsamen Schulden in der Ehe, für die beide Ehepartner gemeinsam haften.

Wenn ein Ehepartner allein einen Vertrag abschließt, ist er allein für die daraus entstehenden Schulden verantwortlich. Der Gläubiger kann sich nicht an den anderen Ehepartner wenden, um das Geld zu erhalten. Wenn jedoch beide Ehepartner gemeinsam einen Vertrag abschließen, sind sie beide für die daraus entstehenden Schulden verantwortlich. Der Gläubiger kann dann jeden Ehepartner vollständig zur Zahlung auffordern. Untereinander können sich die Ehepartner die Hälfte des Betrags dann teilen.

Es gibt jedoch eine Ausnahme für sogenannte Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs (§ 1357 BGB). Hier wird der Vertrag zwar nur mit einem Ehepartner geschlossen, dieser hat aber eine Doppelrolle inne. Zum einen tritt er selbst als Vertragspartner auf, zum anderen vertritt er den anderen Ehegatten, sodass beide verpflichtet werden. In solchen Fällen kann ein Ehepartner daher auch für Schulden haftbar gemacht werden, wenn er die Verträge nicht persönlich geschlossen und mitunterzeichnet hat.

Diese Geschäfte müssen „angemessen“ sein. Das ist üblicherweise der Fall, wenn eine vorherige Rücksprache mit dem Ehepartner für den Vertragsschluss nicht erforderlich ist und davon auszugehen ist, dass er dem Geschäft zustimmen würde. Beispielsweise beim Kauf von Lebensmitteln oder Haushaltsgeräten sowie DSL- oder Stromverträge. Maßgeblich für die Angemessenheit des Geschäfts ist der jeweilige Lebensstandard des einzelnen Paares. Eine Orientierungshilfe geben Einkommen und Ausgaben des Ehepaares.

Achtung: Wenn Sie als Bürge für Ihren Ehepartner auftreten, ist besondere Vorsicht geboten, denn in diesem Fall kann der Gläubiger Sie für die Schulden Ihres Partners verantwortlich machen. Damit bleibt auch nach der Scheidung Ihre Haftung als Bürge gegenüber dem Gläubiger bestehen, wenn Sie sich von dieser nicht lösen.

2. Kann das Konto des Ehepartners gepfändet werden?

Nein, das Konto eines Ehepartner kann grundsätzlich nicht wegen der Schulden des anderen Ehepartners gepfändet werden. Es handelt sich um getrenntes Vermögen und der Gläubiger ist verpflichtet, sich zunächst an den schuldengeplagten Ehepartner zu halten, bevor er das Vermögen des anderen Ehepartners in Betracht zieht.

Etwas anderes kann nur gelten, wenn ein gemeinsames Konto besteht oder der Gläubiger beweisen kann, dass der schuldengeplagte Ehepartner Geld transferiert hat, um der Pfändung zu entgehen.

Grundsätzlich ist der Ehepartner nicht von der Privatinsolvenz des anderen betroffen, es gibt aber Ausnahmen.

3. Was passiert mit den Schulden im Todesfall eines Ehepartners?

Im Falle des Todes eines Ehepartners geht das gesamte Vermögen in der Regel auf den überlebenden Ehepartner über. Das Erbe umfasst auch die Schulden des Verstorbenen.

Wenn der Nachlass des Verstorbenen nicht ausreicht, um die Schulden zu begleichen, können die Gläubiger auch den überlebenden Ehepartner zur Zahlung der Schulden heranziehen, sofern dieser für die Schulden mithaftet oder bei gemeinschaftlichen Schulden eine entsprechende Klausel im Vertrag vorhanden ist.

4. Was passiert mit den Schulden bei einer Scheidung?

Wenn Eheleute während ihrer Ehe gemeinsame Verträge geschlossen und Schulden aufgenommen haben, haften sie gemeinsam gegenüber dem Gläubiger. Man spricht von einer gesamtschuldnerischen Haftung. In diesem Fall kann der Gläubiger sich aussuchen, ob er das Geld von Ihnen oder von Ihrem Ehepartner verlangt. Das gilt für alle gemeinsam abgeschlossenen Verträge wie beispielsweise Miet-, Kauf- oder Kreditverträge.

Hat der Gläubiger die Gesamtsumme bereits von einem der Eheleute erhalten, kann er sie jedoch nicht noch einmal von dem anderen verlangen. Die Summe ist somit nur ein einziges Mal zu bezahlen.

Im Innenverhältnis zwischen den Ehepartnern kann derjenige, der allein die Schulden beglichen hat, von dem anderen Ehepartner eine Ausgleichszahlung verlangen. Der Partner muss dann die Hälfte der beglichenen Summe zurückzahlen. Die Schulden werden bei der Scheidung also geteilt.

Beispiel – Wohnungseigentum: Insbesondere bei Schulden in der Ehe, die im Zusammenhang mit Immobilien entstehen, kommt es häufig zu rechtlichen Unsicherheiten und Fragen. Hier lässt sich Folgendes zusammenfassen.

  • Wenn beide Ehepartner Vertragspartner bei der Bank sind, haften sie auch bei Scheidung gemeinsam für die Schulden, die im Rahmen eines Darlehensvertrages entstanden sind. Wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist für die Bewertung dieser Frage irrelevant.
  • Wenn ein Ehepartner aus der Immobilie auszieht, muss er auch weiterhin für die Kredite aufkommen. Er kann aber die Tilgungsraten gegenüber Ansprüchen, die der andere Partner gegen ihn hat, geltend machen und aufrechnen. Gleichzeitig kann der Ehepartner, der in der Immobilie wohnen bleibt, den ausgezogenen Partner auszahlen und den Kredit bei der Bank auf sich umschreiben lassen. Häufig ist hierbei die Zustimmung der Bank erforderlich.

5. Welchen Einfluss haben gemeinsame Schulden auf den Zugewinnausgleich?

In der Regel wird am Ende einer Ehe der Zugewinnausgleich durchgeführt, um festzustellen, wie gemeinsame Schulden bei Scheidung aufgeteilt werden sollen. Während des Scheidungsverfahrens berechnet das Familiengericht den Zugewinnausgleich. Hierbei wird das Anfangsvermögen jedes Ehepartners vom Endvermögen abgezogen, um den Zugewinn zu ermitteln.

Beispiel: Wenn X am Anfang der Ehe 20.000 Euro Anfangsvermögen hatte und am Ende 50.000 Euro, hat X einen Zugewinn von 30.000 Euro erzielt. Wenn Ehepartner Y am Anfang der Ehe kein Vermögen hatte, aber am Ende ein Vermögen von 20.000 Euro besitzt, hat Y einen Zugewinn von 20.000 Euro erzielt. In diesem Fall hat X einen höheren Zugewinn als Y und bei der Scheidung die Hälfte des Differenzbetrags aus ihrem Zugewinn geben, also 15.000 Euro.

Gemeinsame Schulden haben einen Einfluss auf den Zugewinnausgleich bei einer Scheidung. Gemäß dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20.05.2015 (Aktenzeichen XII ZB 314/14) werden während der Ehe aufgenommene Schulden im Zugewinnausgleich berücksichtigt und dabei auf beide Ehepartner zu gleichen Teilen aufgeteilt. Das bedeutet, die Schulden, die ein Ehepartner während der Ehe aufgenommen hat, müssen nicht allein von diesem getragen werden, sondern können auch auf den anderen Ehepartner umgelegt werden.

Wie zuvor erläutert, gilt eine Ausnahme von dieser Regelung bei einer Darlehensschuld für eine Immobilie. Hier können die Ehepartner vereinbaren, dass der Ehegatte, der in der Immobilie wohnen bleibt, den Kredit vollständig übernimmt und der andere Ehepartner von den Schulden befreit wird.

6. Fazit

  • Die Heirat allein begründet noch keine uneingeschränkte Haftung für die Schulden des anderen Ehepartners.
  • Jeder Partner haftet grundsätzlich für seine eigenen Schulden in der Ehe. Vor allem bei größeren finanziellen Verpflichtungen entsteht nicht automatisch eine Mithaftung.
  • Eine gemeinschaftliche Haftung kann sich für angemessene Geschäfte des täglichen Lebensbedarfs ergeben, d.h. solche, die finanziell dem äußeren Lebensbild der Familie entsprechen.
  • Eine Trennung beendet die gemeinschaftliche Haftung für die Zukunft. Trotzdem bestehen zuvor geschlossene Verträge auch nach einer Scheidung weiter.
  • Gemeinsame Schulden können den Zugewinn beeinflussen.

7. FAQ

Wann haftet der Ehepartner für Schulden?

Jeder Ehepartner haftet grundsätzlich für seine eigenen Schulden, außer in den spezifizierten Fällen einer gemeinschaftlichen Verpflichtung oder bei ausdrücklicher Übernahme von Haftungen.

Sind Schulden in der Ehe gemeinsame Schulden?

Nein, Schulden in der Ehe sind nicht automatisch gemeinsame Schulden. Jeder Ehepartner haftet grundsätzlich für seine eigenen Schulden. Eine gemeinsame Haftung entsteht nur, wenn Schulden gemeinsam aufgenommen wurden oder für Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs im Rahmen des § 1357 BGB. Für individuell aufgenommene Schulden eines Ehepartners haftet der andere nicht, außer es liegt eine ausdrückliche Vereinbarung oder eine Bürgschaft vor.

Was passiert wenn ich Schulden habe und ich heirate?

Wenn Sie mit bestehenden Schulden heiraten, bleibt die Haftung für diese Schulden grundsätzlich bei Ihnen. Ihr Ehepartner wird nicht automatisch für diese Schulden verantwortlich, es sei denn, Sie haben eine Gütergemeinschaft vereinbart, oder Ihr Partner übernimmt ausdrücklich eine Bürgschaft oder Sie gehen gemeinsame finanzielle Verpflichtungen ein. Geschäfte zur Deckung des täglichen Lebensbedarfs können unter bestimmten Bedingungen eine gemeinsame Haftung nach sich ziehen. Die Eheschließung allein ändert jedoch nicht die Haftung für vor der Ehe aufgenommene Schulden.

Ist eine kontopfändung Bei Ehepartner möglich?

Nein, eine Kontopfändung beim Ehepartner wegen Schulden des anderen ist grundsätzlich nicht möglich. Jedes Konto gilt als getrenntes Vermögen. Eine Pfändung des Kontos eines Ehepartners aufgrund von Verbindlichkeiten des anderen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um ein gemeinsames Konto oder es kann nachgewiesen werden, dass Vermögen zur Umgehung einer Pfändung transferiert wurde.

Was bedeutet Privatinsolvenz für den Ehepartner?

Die Privatinsolvenz eines Partners berührt den anderen grundsätzlich nicht, abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen.

Bildquellennachweis: © grinvalds | PantherMedia

Martina Kellermann
Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
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