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Ihre Anwältin für Familienrecht in Hannover
Martina Kellermann

Seit 2001 bin ich nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig.

Dadurch habe ich im Laufe der Jahre  einen reichen Fundus an  Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet gesammelt. Durch meine Spezialisierung kann ich allen MandantInnen ein vertieftes Wissen gewährleisten, das ich durch regelmäßige Fortbildungen auf dem neuesten Stand halte und sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Bereich bei der Vertretung vor den zuständigen Gerichten in erster und zweiter Instanz anwende und vertiefe.

Ihre Vorteile

Leistungen im Familienrecht

  • Beratung in allen Bereichen des Familienrechts, insbesondere auf den Gebieten Scheidung und Trennung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht.
  • Gestaltung von Verträgen, z.B. Eheverträgen und Trennungsfolgevereinbarungen.
  • Erarbeitung und Begleitung von außergerichtlichen Vergleichen.
  • Umfassende Begleitung in Gerichtsverfahren, d.h. Einreichen von Anträgen bzw. Klagen, Anfertigung weiterer Schriftsätze, Vertretung vor Gericht, Abschlussgespräch über den Beschluss bzw. das Urteil am Ende des Verfahrens und ggf. Einlegen von Rechtsmitteln.

Suchen Sie einen Anwalt für Familienrecht in Hannover? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin unter 0511 – 22 00 53 30 oder per Mail an info@kellermann-kohlrautz.de.

Schwerpunkte im Familienrecht

Ich lege größten Wert auf eine kompetente und umfassende Beratung, die im Bereich des Familienrechts – abgestimmt auf Ihre konkrete Situation – folgende Schwerpunkte haben kann:

  • Gestaltung von Eheverträgen, auch mit erbrechtlichem Bezug
  • Beratung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft
  • Wie viel Unterhalt steht den Beteiligten zu?
  • Wie viel Kindesunterhalt muss gezahlt werden (minderjährige und/oder volljährige Kinder)?
  • Wer bleibt in der Wohnung?
  • Wer behält den Hausrat?
  • Bei wem bleiben die Kinder und wie wird das Umgangsrecht geregelt?
  • Herausgabe der Kinder (insbesondere dann, wenn ein Elternteil droht, mit den Kindern ins Ausland zu gehen oder dies bereits getan hat)
  • Wer zahlt die gemeinsamen Schulden?
  • Wie gestaltet sich das Scheidungsverfahren?
  • Was geschieht mit den Rentenanwartschaften?
  • Wie wird das vorhandene Vermögen gerecht geteilt unter Berücksichtigung der Frage, wer Was mit in die Ehe gebracht oder Schenkungen erhalten hat
  • In welcher Höhe und wie lange muss Unterhalt gezahlt werden?
  • Muss das gemeinsame Sorgerecht überdacht werden?
  • Wie gestaltet sich das Umgangsrecht, gibt es Ansätze für ein paritätisches Wechselmodell?

Zunehmend tritt die sog. „Sandwich-Generation“ in den Blickpunkt. Angesichts gestiegener allgemeiner Lebenserwartung nehmen die Fälle zu, in denen sich die Frage nach der Unterhaltspflicht der längst erwachsen gewordenen Kinder gegenüber den eigenen Eltern stellt, wenn diese im Alter oder bei Krankheit fremdbetreut oder gar im Pflegeheim untergebracht werden müssen.

Muss die „Sandwich – Generation“ zugleich Unterhalt für eigene studierende oder sonst in Ausbildung befindliche oder gar minderjährige Kinder aufbringen, stellen sich bisweilen existentielle Herausforderungen. Den damit regelmäßig einhergehenden Erstattungsforderungen der Behörden effektiv entgegenzutreten, widme ich mich ebenso kenntnisreich wie auch engagiert.

  • Ansprüche bei der Trennung gleichgeschlechtlicher Paare
  • Unterhaltsansprüche der nichtehelichen Mutter
  • Gewaltschutz
  • Ausgleich von Zuwendungen der Eltern/Schwiegereltern
  • Anfechtung und Feststellung der Vaterschaft
  • Ein Partner oder das Paar hat eine ausländische Staatsbürgerschaft
  • Nachlassplanung mittels lebzeitiger Verfügungen/ehevertraglicher Regelungen zur Seite.

Sofern eine einvernehmliche Lösung möglich und sinnvoll ist, werde ich eine solche im Interesse meiner MandantInnen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anstreben. Oftmals bieten sich – anwaltlich begleitete – Gespräche schon an, wenn eine Trennung bevorsteht oder gerade vollzogen wurde.

Freilich scheue ich auch die gerichtliche Auseinandersetzung in erster Instanz bei Familiengericht und – sollte das erforderlich sein – auch in zweiter Instanz beim Familiensenat des Oberlandesgerichts nicht, wenn dies für meine MandantInnen den besseren und effektiveren Weg darstellt.

Ein Verfahren ist für mich erst dann abgeschlossen, wenn die erzielten Ergebnisse auch durchgesetzt sind, notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung. Auch dabei unterstütze ich Sie mit Rat und Tat.

Seit 2017 arbeite ich auch als Verfahrensbeiständin. In dieser Eigenschaft werde ich allerdings nur nach Bestellung durch das Familiengericht in Kindschaftssachen, also z.B. bei Streitigkeiten in Sorge- oder Umgangsrechtsverfahren bzw. bei einer Kindeswohlgefährdung, tätig.

Werde ich nicht gerichtlicherseits zur „Anwältin des Kindes“ bestellt, stehe ich jedem Elternteil, das mich als Rechtsanwältin mandatiert, bei allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts mit all meinem Fachwissen engagiert bei und vertrete meine MandantInnen umfassend sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

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Öffungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.00 – 17.00 Uhr

Freitag
08.00 – 15.00 Uhr

Termine zu anderen Uhrzeiten nach Absprache.

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