Ihre Ansprechpartner:
Andreas Kohlrautz – Fachanwalt für Erbrecht
Martina Kellermann – Fachanwältin für Familienrecht
MORS CERTA HORA INCERTA.
Der Tod ist sicher, die Stunde nicht.
Erstmals im Jahre 2006 wurde in Deutschland die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ bundesweit 173 Rechtsanwälten/-innen verliehen (Quelle: www.brak.de/statistiken). Zu diesen Fachanwälten für Erbrecht „der ersten Stunde“ zähle auch ich. 2006 blickte ich bereits auf mehr als 20 Jahre forensischer Tätigkeit als Berufungsanwalt beim Oberlandesgericht Celle zurück, die regelmäßig die Führung von Rechtsmittelverfahren aus dem gesamten Erbrecht unter Einschluss des Landwirtschaftserbrechts nach der Höfeordnung umfasste. Die in diesen rechtlich überwiegend anspruchsvollen und für die Beteiligten oftmals auch wirtschaftlich bedeutsamen Prozessverfahren gewonnenen Erfahrungen bilden bis heute die Basis meiner Tätigkeit als Prozessanwalt.
Regelmäßige Fort- und Weiterbildung im Erbrecht über den von der Rechtsanwaltskammer geforderten Zeitrahmen hinaus ist für mich selbstverständlich. Das jeweils für die Mandanten bestmögliche Ergebnis bei Gericht zu erzielen, ist mir ein persönliches Bedürfnis.
Kommt es zu streitigen gerichtlichen Verfahren, ist der Erbfall eingetreten. Den eigentlichen Anlass dafür setzt unbedacht der Erblasser selbst, indem er, obwohl mehrere erbberechtigte Angehörige vorhanden sind, kein Testament aufsetzt, wodurch gesetzliche Erbfolge eintritt, die den Keim des Streits allzu oft in sich birgt. Selbst wenn er es gut meint, ein Testament errichtet und glaubt, darin alles geregelt zu haben, öffnet er späterem Streit oftmals Tür und Tor, indem er Verfügungen trifft, die seinen wahren Erblasserwillen eher verdecken als offenbaren.
Dem gilt es, durch fachkundige Beratung und Gestaltung möglichst klarer und „auslegungsfester“ letztwilliger Verfügungen rechtzeitig (siehe die obige Mahnung !) zu begegnen.
Allgemeine – und auch durchaus seriöse – Ratgeber finden sich im Netz vielerorts. Wer Grundlagenwissen erwerben möchte, sucht auf dieser Homepage vergebens; er/sie/es sei dazu – etwa – auf die belehrsame Broschüre des Herrn Bundesministers der Justiz (zukünftig: Außenminister) „Erben und Vererben“ verwiesen, die die „basics“ vermittelt.
Diese ersetzen freilich keine individuelle, auf die ganz persönlichen, familiären, evtl. gesellschaftsrechtlichen und auch steuerlichen Verhältnisse des letztwillig Testierenden abgestimmte Beratung und Gestaltung, derer es zwingend bedarf, um spätere Erbschaftsstreitgkeiten und Prozesse sowie eine unnötige Bereicherung der Finanzverwaltung durch Erbschafts- oder Schenkungssteuer tunlichst zu vermeiden.
Dieser Aufgabe widme ich mich als Fachanwalt für Erbrecht in Ihrem Interesse zu allererst.
Für die häufigen Schnittstellen zum Familienrecht kann ergänzend der sachkundige Rat meiner Sozia Rechtsanwältin Martina Kellermann in Anspruch genommen werden. Denn es kann sich bisweilen empfehlen, die Vermögensnachfolge „mit warmer Hand“ durch lebzeitige Verfügungen oder ehevertragliche Regelungen zu flankieren oder ganz zu reglen.
Das ihren individuellen Bedürfnissen optimal angepasste Konzept entwickeln wir dann gemeinsam.