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Ihre Anwalt für Erbrecht in Hannover
Andreas Kohlrautz

MORS CERTA HORA INCERTA.

Der Tod ist sicher, die Stunde nicht.

Andreas Kohlrautz

Als Anwalt für Erbrecht in Hannover berät und vertritt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Erbrecht Andreas Kohlrautz in allen Angelegenheiten des Erbrechts. Das Erbrecht ist dabei ein sehr weites Rechtsgebiet, da nicht nur Fragen der Erbauseinandersetzung und Nachlassverteilung, also wer bekommt was, im Erbrecht eine Rolle spielen.

Schon im Vorfeld eines Erbfalls und einer Erbschaft können Menschen durch eine kluge Testamentsgestaltung das Potenzial der Erbstreitigkeiten minimieren und bei potenziell großen Nachlässen steuerliche Gestaltungsspielräume ausnutzen. Hierzu bieten sich im familiären Umfeld der zukünftigen Erben allerlei Möglichkeiten auch bereits vor einem Erbfall den Erbschaftsteuern vorzubeugen.

Für die häufigen Schnittstellen zum Familienrecht kann daher ergänzend der sachkundige Rat von Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Frau Martina Kellermann, in Anspruch genommen werden. Denn es kann sich bisweilen empfehlen, die Vermögensnachfolge „mit warmer Hand“ durch lebzeitige Verfügungen oder ehevertragliche Regelungen zu flankieren oder ganz zu regeln. Das ihren individuellen Bedürfnissen optimal angepasste Konzept entwickeln wir gemeinsam.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten, Beratungsfelder und Leistungen es im Erbrecht gibt und welche Probleme für einen zukünftigen Erbfall zu vermeiden sind, lesen Sie hier.

Leistungen im Erbrecht

  • Beratung in allen erbrechtlichen Fragen
  • Testamentsgestaltung
  • Erbverträge
  • Pflichtteilsrecht
  • Erbauseinandersetzungen
  • Nachlassregelungen
  • Erbschaftsteuerrecht
  • Unternehmensnachfolge
  • Vermögensnachfolge

Schwerpunkte

  • Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
  • Nachfolgeregelungen für Unternehmen
  • Erbschaftsteuerplanung
  • Erbauseinandersetzungen und Testamentsvollstreckung

Ihre Vorteile

Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Situationen

Für miteinander verheiratete Ehepartner mit Kindern steht häufig im Vordergrund, den länger lebenden Ehepartner nach dem ersten Erbfall finanziell abzusichern. Aus der gesetzlichen Erbfolge heraus würde der Ehepartner bei dem Regelfall der Zugewinngemeinschaft nämlich 50% des Nachlasses erben und die gemeinsamen Kinder die restlichen 50%. D.h. die Kinder könnten ihren Erbteil von dem länger lebenden Ehepartner herausverlangen.

Doch gerade wenn der Nachlass vor allem aus einer selbst genutzten Immobilie besteht, kann das den länger lebenden Ehepartner vor große finanzielle Schwierigkeiten stellen. Hier hilft z.B. die gemeinsame Errichtung eines Berliner Testaments, welches die Kinder praktisch beim ersten Erbfall als Erben ausschließt. Die gemeinsamen Kinder erben dann erst mit dem Tod des zweiten Elternteils den gesamten Nachlass.

Patchwork-Familien und erbrechtliche Situation bei wilder Ehe

Bei nicht miteinander verheirateten Partnern oder Patchwork-Familien ist eine erb- und familienrechtliche Beratung hinsichtlich der Testamentsgestaltung besonders wichtig. Möchte man nämlich, dass der nicht miteinander verheiratete Partner etwas erbt, muss dies testamentarisch oder durch einen Erbvertrag festgelegt werden. Nach der gesetzlichen Erbfolge, wenn man keine testamentarische Vorsorge trifft, erhält der länger lebende Partner in einer „wilden Ehe“ nämlich überhaupt keinen Erbteil.

Bei Patchwork-Familien steht meist im Vordergrund, dass auch die nicht gemeinsamen Kinder, also z.B. Kinder aus einer früheren Ehe oder Beziehung, von dem Nachlass etwas bekommen sollen. Doch gerade bei wiederverheirateten Ehepaaren kann es zu Situationen kommen, in denen die gesetzliche Erbfolge auch in diesem Fall diesem Willen nicht entspricht.

Es kann hier vom Zufall abhängen, nämlich welcher Ehepartner zuerst verstirbt, wessen Kinder erben und wessen nicht. Auch dies zeigt, dass häufig eine erbrechtliche Beratung und Testamentsgestaltung durch familienrechtliche Kompetenz unterstützt werden sollte.

Fachanwalt für Erbrecht – besondere fachliche Kompetenz und Erfahrung

Erstmals im Jahre 2006 wurde in Deutschland die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ bundesweit 173 Rechtsanwälten/-innen verliehen (Quelle: www.brak.de/statistiken).

Zu diesen Fachanwälten für Erbrecht „der ersten Stunde“ zählt auch Rechtsanwalt Kohlrautz. Um den Titel des Fachanwalts führen zu dürfen, müssen Rechtsanwälte eine besondere Kenntnis des jeweiligen Rechtsgebietes vorweisen. Außerdem muss eine besondere Erfahrung nachgewiesen werden. Erst dann wird der Titel des Fachanwalts durch die zuständige Rechtsanwaltskammer verliehen.

2006 blickte Rechtsanwalt Kohlrautz bereits auf mehr als 20 Jahre forensische Tätigkeit als Berufungsanwalt beim Oberlandesgericht Celle zurück, die regelmäßig die Führung von Rechtsmittelverfahren aus dem gesamten Erbrecht unter Einschluss des Landwirtschaftserbrechts nach der Höfeordnung umfasste.

Die in diesen rechtlich überwiegend anspruchsvollen und für die Beteiligten oftmals auch wirtschaftlich bedeutsamen Prozessverfahren gewonnenen Erfahrungen bilden bis heute die Basis seiner Tätigkeit als Prozessanwalt.

Regelmäßige Fort- und Weiterbildung im Erbrecht über den von der Rechtsanwaltskammer geforderten Zeitrahmen hinaus sind für ihn selbstverständlich. Das jeweils für die Mandanten bestmögliche Ergebnis bei Gericht zu erzielen, ist ein persönliches Bedürfnis für Rechtsanwalt Kohlrautz.

FAQ zum Thema Erbrecht

Sterben und Vererben steht am Ende jedes Lebens. Sich frühzeitig als zukünftiger Erblasser Gedanken darüber zu machen, ob und an wen man seinen Nachlass weitergeben möchte, kann für die Angehörigen im Falle des Todes und der Übernahme des Nachlasses bereits viele Probleme lösen.

Kommt es zu streitigen gerichtlichen Verfahren, ist der Erbfall eingetreten, der nicht klar und nach dem Willen des Erblassers geregelt war. Den eigentlichen Anlass dafür setzt unbedacht der Erblasser selbst, indem er, obwohl mehrere erbberechtigte Angehörige vorhanden sind, kein Testament aufsetzt.

Durch diesen Umstand setzt z.B. die gesetzliche Erbfolge ein, die den Keim des Streits allzu oft in sich birgt. Selbst wenn er es gut meint, ein Testament errichtet und glaubt, darin alles geregelt zu haben, öffnet er späterem Streit oftmals Tür und Tor, indem er Verfügungen trifft, die den wahren Willen des Erblassers eher verdecken als offenbaren.

Legt man jedoch schon zu Lebzeiten fest, welche der erbberechtigten Angehörigen was bekommen soll und bespricht dies im besten Fall mit den Angehörigen, macht dies die letztwilligen Verfügungen klar und „auslegungsfest“. Für eine solche klare und dem Willen des Erblassers entsprechende Gestaltung eines Testaments oder Erbvertrages stehen wir mit unserer fachkundigen Beratung testierwilligen Menschen mit Rat und Tat zur Seite.

Der Fachanwalt für Erbrecht ist Ansprechpartner für die unterschiedlichen Themen des Erbrechts. Die Beratung kann in unterschiedlichen Stadien der verschiedenen erbrechtlichen Situationen stattfinden, die jeweils unterschiedliche Ansprüche haben.

Bei testierwilligen Personen steht häufig der Wille im Vordergrund, ihren Nachlass so zu regeln, wie sie das möchten. Für diesen Willen ist zumeist die gesetzliche Erbfolge nicht geeignet. Bereits ob man miteinander verheiratet ist, in „wilder Ehe“ zusammenlebt oder als Patchwork-Familie sein Glück gefunden hat, bringt für die erbrechtliche Situation unterschiedliche Probleme hervor.

Häufig findet man im Internet Seiten, Portale und Broschüren zum Thema Vererben. Viele Portale versprechen, ein Testament innerhalb von wenigen Minuten erstellen zu können. Doch berücksichtigen solche Portalen meist nur sehr einfache und „unproblematische Fälle“.

Die Beratung zu den individuellen und ganz persönlichen, familiären, evtl. gesellschaftsrechtlichen und auch steuerlichen Verhältnissen des letztwillig Testierenden können solche Portale allerdings nicht ersetzen.

Um die angesprochenen späteren Streitigkeiten um den Nachlass oder die Erbschaft und Prozesse sowie eine unnötige Bereicherung der Finanzverwaltung durch Erbschaft- oder Schenkungsteuer tunlichst zu vermeiden, bedarf es deshalb einer fundierten und abgestimmten Beratung und Gestaltung.

Entschließt man sich aber trotzdem z.B. dazu, ein Testament im Internet erstellen zu lassen und dies auszudrucken, tappt man bereits in eine erste Falle. Zwar kann es sein, dass dieses Testament durchaus das enthält, was man als zukünftiger Erblasser regeln will. Allerdings gibt es für Testamente bestimmte Formvorschriften, auf die nicht immer hingewiesen wird.

Ein Testament hat nur dann Bestand und ist rechtlich wirksam, wenn es diesen Formvorschriften entspricht. Dafür kann das Testament entweder durch einen Notar ausgefertigt und beglaubigt werden. Die zweite Variante ist, dass das Testament durch die testierwillige Person selbst händisch geschrieben und unterzeichnet wird.

Mit einem Testament, was man sich im Internet erstellt und ausgedruckt hat, ist man deshalb nicht unbedingt gut beraten. Im Zweifel ist das Testament, auch wenn damit seine Nachlassangelegenheiten regeln wollte, nicht gültig. Ohne dieses Testament würde die gesetzliche Erbfolge eintreten. Daher sollte man, will man von der gesetzlichen Erbfolge abrücken und seinen Nachlass seinem eigenen Willen entsprechend regeln, immer den Weg zu einem Spezialisten suchen und sich beraten lassen.

Suchen Sie einen Anwalt für Erbrecht in Hannover? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin unter 0511 – 22 00 53 30 oder per Mail an info@kellermann-kohlrautz.de.

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Freitag
08.00 – 15.00 Uhr

Termine zu anderen Uhrzeiten nach Absprache.

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