Erbe bei Scheidung – das sollten Sie wissen
- Von Martina Kellermann
Eine Scheidung stellt die Beteiligten immer vor Herausforderungen. Meist bestehen große Unsicherheiten über die gegenseitigen Ansprüche der Ehepartner untereinander. Immer wieder besonders interessant sind dabei die Themen Erben und Erbe.
Wie steht es grundsätzlich um das Erbe bei Scheidung? Was passiert, wenn einer der Ehepartner
während der Ehe oder des Scheidungsverfahrens eine Erbschaft macht? Muss er den anderen Noch-Ehepartner an diesem Erbe beteiligen?
Inhalte dieser Seite
1. Erbschaft während der Ehe – wer muss wann teilen?
2. Erben, Vererben und Scheidung
3. Rechte und Pflichten von geschiedenen Ehegatten
4. Wie Sie Ihr Erbe schützen können
5. Sonderfall – Berliner Testament
6. Erbe bei Scheidung – besser mit Ihrer Fachanwältin für Familienrecht?
1. Erbschaft während der Ehe – wer muss wann teilen?
Wenn einer der Ehepartner während der Ehezeit oder während des laufenden Scheidungsverfahrens eine Erbschaft gemacht hat, stellt sich die Frage nach einer Teilung, beziehungsweise einer Beteiligung des Noch-Ehepartners.
Zugewinngemeinschaft
Interessant ist diese Frage besonders für Sie, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft leben. Dann kommt es bei der Scheidung zu einem Zugewinnausgleich.
Nach einer Gegenüberstellung der Vermögenszuwächse beider Ehepartner erhält der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn einen hälftigen Ausgleich auf die Differenz von dem anderen Ehepartner.
Gilt ein Erbe als Vermögenszuwachs? Die Ermittlung des Zugewinns erfolgt über einen Vergleich von Anfangs- und Endbestand des jeweiligen Vermögens beim einzelnen Partner.
Eine während der Ehe gemachte Erbschaft wäre zu berücksichtigen, wenn sie in diese Berechnung als Zugewinn einbezogen werden muss. Der Gesetzgeber hat die Berücksichtigung des Erbes ausgeschlossen, indem er das Erbe zu einem sogenannten privilegierten Erwerb erklärt hat.
In den meisten Fällen wird das Erbe deshalb nur dem Anfangsvermögen des Beteiligten zugerechnet und fließt nicht in die Ausgleichsberechnung mit ein.
Eine etwas andere Situation könnte sich für Sie ergeben, wenn Sie und Ihr Ehepartner zu gleichen Teilen geerbt haben. In diesem Fall wird das Erbe unter Ihnen aufgeteilt, fließt aber dennoch nicht in den Zugewinnausgleich ein.
Sie können als Eheleute die Aufteilung einer zu gleichen Teilen erfolgten Erbschaft für den Fall der Scheidung vertraglich anders regeln. Haben Sie und Ihr Ehepartner Gütertrennung vereinbart, verhält sich die Situation ganz ähnlich.
Gütergemeinschaft
Nur für den Fall, dass Sie und Ihr Ehegatte in einer Gütergemeinschaft leben, muss eine Erbschaft, die einer der Ehepartner während der Ehezeit gemacht hat, bei Scheidung hälftig aufgeteilt werden.
Bei der Gütergemeinschaft wird sämtliches Vermögen der Eheleute Gemeinschaftsvermögen. Bedenken Sie, dass die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft ein Sonderfall ist. Treffen Sie keine gesonderte Vereinbarung, bilden Sie mit Ihrem Ehepartner mit der Ehe eine Zugewinngemeinschaft.
Ebenso kann es mittelbar zur Aufteilung einer von einem Ehepartner gemachten Erbschaft kommen, wenn dieser sein Erbe in ein gemeinsames Haus investiert hat. Stehen bei der Scheidung beide Ehepartner im Grundbuch, steht regelmäßig auch beiden Partnern die Hälfte des Hauses zu. Damit verteilt sich das in die Immobilie investierte Erbe hälftig auf die Eheleute.
2. Erben, Vererben und Scheidung
Viele Eheleute setzen sich während der Ehezeit gegenseitig zu Erben ein. Außerdem ist der Ehepartner in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt. Hier kann sich die Frage stellen, wie lange Ehepartner untereinander erbberechtigt sind, wenn ein Scheidungsverfahren begonnen wurde oder eine Scheidung ansteht.
Für Sie ist dabei besonders wichtig, was Sie selbst tun müssen, wenn Sie Ihren Noch-Ehepartner etwa in einem Erbvertrag gesondert berücksichtigt haben. Müssen Sie jetzt aktiv den Erbvertrag ändern, wenn Sie sich scheiden lassen?
Was die gesetzliche Erbfolge angeht, endet spätestens mit der vollzogenen Scheidung ein potentieller Erbanspruch der Ehegatten untereinander. Ein geschiedener Ehepartner ist mit dem Erblasser nicht mehr verwandt im Sinne des Erbrechts.
Der Gesetzgeber hat aber vorgesehen, dass das Erbrecht nicht erst mit vollzogener Scheidung erlischt, sondern bereits mit der Rechtshängigkeit einer Scheidung. Diese tritt ein, wenn der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt worden ist.
Gleiches gilt auch bei der Berücksichtigung von Ehepartnern in Testamenten und Erbverträgen. Im Zweifel wenden Sie sich zum Thema Erbe bei Scheidung an einen erfahrene Familienrechtsanwältin.
Rechte und Pflichten von geschiedenen Ehegatten im Zusammenhang mit Immobilien
Erbrecht an Immobilien: In der Regel haben geschiedene Ehegatten kein Erbrecht an Immobilien, es sei denn, es wurde in einem Testament oder Erbvertrag anderes festgelegt. Falls keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, geht das Eigentum an der Immobilie an die gesetzlichen Erben des Verstorbenen über.
Zugewinnausgleichsanspruch: Wenn die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, haben geschiedene Ehegatten möglicherweise Anspruch auf einen Ausgleich des Zugewinns im Hinblick auf die Immobilie. Der Ausgleichsanspruch ist in diesem Fall jedoch auf den Zugewinn beschränkt, der während der Ehe erwirtschaftet wurde.
Verkauf der Immobilie: Wenn die Immobilie verkauft werden soll, müssen sich die geschiedenen Ehegatten darüber einigen, wer die Zustimmung zur Veräußerung erteilen darf. Falls keine Einigung erzielt werden kann, muss ein Gericht darüber entscheiden.
Nutzungsrecht an der Immobilie: Falls der verstorbene Ehepartner Alleineigentümer der Immobilie war, hat der geschiedene Ehegatte in der Regel kein Recht, die Immobilie zu nutzen. Falls die Immobilie jedoch gemeinsames Eigentum war, hat der geschiedene Ehegatte ein Nutzungsrecht, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden.
Unterhaltsansprüche im Zusammenhang mit der Immobilie: Wenn der geschiedene Ehegatte Unterhaltsansprüche hat, kann die Immobilie unter Umständen zur Sicherung dieser Ansprüche herangezogen werden.
Steuerliche Aspekte: Geschiedene Ehegatten sollten auch die steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Immobilie berücksichtigen, insbesondere wenn es um Erbschafts- und Schenkungssteuer geht
Die Verpflichtung zur Zahlung von Schulden: Wenn Ihr Ex-Partner Schulden hatte, kann es sein, dass Sie als Erbe dafür verantwortlich sind, diese mit Mitteln aus dem Nachlass zu begleichen.
Wie Sie Ihr Erbe schützen können
Erstellen Sie ein Testament: Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen im Falle Ihres Todes an die von Ihnen bestimmten Personen geht, sollten Sie ein Testament erstellen.
Prüfen Sie den Güterstand: Wenn Sie und Ihr Ex-Partner im Rahmen der Ehe einen Ehevertrag abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob dieser Auswirkungen auf Ihr Testament hat.
Behalten Sie den Überblick: Stellen Sie sicher, dass Sie über alle Konten und Vermögenswerte im Bilde sind, die Sie im Falle des Todes Ihres Partners erben könnten.
Sonderfall – Berliner Testament
Erbe bei Scheidung – besser mit Ihrer Fachanwältin für Familienrecht
Da sich im Zusammenhang mit dem Erben und Vererben im Kontext einer Scheidung im Einzelfall komplexere Rechtsfragen ergeben können, ist eine erfahrene Familienrechtsanwältin hier Ihre erste Ansprechpartnerin.
Sie stellen durch eine kompetente Beratung sicher, dass Sie nicht auf berechtigte Ansprüche verzichten. Außerdem kann Ihnen Ihre Fachanwältin schnell Sorgen und Befürchtungen nehmen, die Sie zum Erbe bei Scheidung haben. Zögern Sie nicht, eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen.
Bildquellennachweis: burdun / panthermedia.net