Erbe bei Scheidung – das sollten Sie wissen
- Von Martina Kellermann
Eine Scheidung stellt die Beteiligten immer vor Herausforderungen. Meist bestehen große Unsicherheiten über die gegenseitigen Ansprüche der Ehepartner untereinander.

Immer wieder besonders interessant sind dabei die Themen Erben und Erbe.
Wie steht es grundsätzlich um das Erbe bei Scheidung? Was passiert, wenn einer der Ehepartner
während der Ehe oder des Scheidungsverfahrens eine Erbschaft macht? Muss er den anderen Noch-Ehepartner an diesem Erbe beteiligen?
Inhalt
1. Erbschaft während der Ehe – wer muss wann teilen?
Wenn einer der Ehepartner während der Ehezeit oder während des laufenden Scheidungsverfahrens eine Erbschaft gemacht hat, stellt sich die Frage nach einer Teilung, beziehungsweise einer Beteiligung des Noch-Ehepartners.
Zugewinngemeinschaft
Interessant ist diese Frage besonders für Sie, wenn Sie mit Ihrem Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft leben. Dann kommt es bei der Scheidung zu einem Zugewinnausgleich.
Nach einer Gegenüberstellung der Vermögenszuwächse beider Ehepartner erhält der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn einen hälftigen Ausgleich auf die Differenz von dem anderen Ehepartner.
Gilt ein Erbe als Vermögenszuwachs? Die Ermittlung des Zugewinns erfolgt über einen Vergleich von Anfangs- und Endbestand des jeweiligen Vermögens beim einzelnen Partner.
Eine während der Ehe gemachte Erbschaft wäre zu berücksichtigen, wenn sie in diese Berechnung als Zugewinn einbezogen werden muss. Der Gesetzgeber hat die Berücksichtigung des Erbes ausgeschlossen, indem er das Erbe zu einem sogenannten privilegierten Erwerb erklärt hat.
In den meisten Fällen wird das Erbe deshalb nur dem Anfangsvermögen des Beteiligten zugerechnet und fließt nicht in die Ausgleichsberechnung mit ein.
Eine etwas andere Situation könnte sich für Sie ergeben, wenn Sie und Ihr Ehepartner zu gleichen Teilen geerbt haben. In diesem Fall wird das Erbe unter Ihnen aufgeteilt, fließt aber dennoch nicht in den Zugewinnausgleich ein.
Sie können als Eheleute die Aufteilung einer zu gleichen Teilen erfolgten Erbschaft für den Fall der Scheidung vertraglich anders regeln. Haben Sie und Ihr Ehepartner Gütertrennung vereinbart, verhält sich die Situation ganz ähnlich.
Gütergemeinschaft
Nur für den Fall, dass Sie und Ihr Ehegatte in einer Gütergemeinschaft leben, muss eine Erbschaft, die einer der Ehepartner während der Ehezeit gemacht hat, bei Scheidung hälftig aufgeteilt werden.
Bei der Gütergemeinschaft wird sämtliches Vermögen der Eheleute Gemeinschaftsvermögen. Bedenken Sie, dass die Vereinbarung einer Gütergemeinschaft ein Sonderfall ist. Treffen Sie keine gesonderte Vereinbarung, bilden Sie mit Ihrem Ehepartner mit der Ehe eine Zugewinngemeinschaft.
Ebenso kann es mittelbar zur Aufteilung einer von einem Ehepartner gemachten Erbschaft kommen, wenn dieser sein Erbe in ein gemeinsames Haus investiert hat. Stehen bei der Scheidung beide Ehepartner im Grundbuch, steht regelmäßig auch beiden Partnern die Hälfte des Hauses zu. Damit verteilt sich das in die Immobilie investierte Erbe hälftig auf die Eheleute.
2. Erben, Vererben und Scheidung
Viele Eheleute setzen sich während der Ehezeit gegenseitig zu Erben ein. Außerdem ist der Ehepartner in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt. Hier kann sich die Frage stellen, wie lange Ehepartner untereinander erbberechtigt sind, wenn ein Scheidungsverfahren begonnen wurde oder eine Scheidung ansteht.
Für Sie ist dabei besonders wichtig, was Sie selbst tun müssen, wenn Sie Ihren Noch-Ehepartner etwa in einem Erbvertrag gesondert berücksichtigt haben. Müssen Sie jetzt aktiv den Erbvertrag ändern, wenn Sie sich scheiden lassen?
Was die gesetzliche Erbfolge angeht, endet spätestens mit der vollzogenen Scheidung ein potentieller Erbanspruch der Ehegatten untereinander. Ein geschiedener Ehepartner ist mit dem Erblasser nicht mehr verwandt im Sinne des Erbrechts.
Der Gesetzgeber hat aber vorgesehen, dass das Erbrecht nicht erst mit vollzogener Scheidung erlischt, sondern bereits mit der Rechtshängigkeit einer Scheidung. Diese tritt ein, wenn der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt worden ist.
Gleiches gilt auch bei der Berücksichtigung von Ehepartnern in Testamenten und Erbverträgen. Im Zweifel wenden Sie sich zum Thema Erbe bei Scheidung an einen erfahrene Familienrechtsanwältin.
3. Rechte und Pflichten von geschiedenen Ehegatten im Zusammenhang mit Immobilien
- Erbrecht an Immobilien: In der Regel haben geschiedene Ehegatten kein Erbrecht an Immobilien, es sei denn, es wurde in einem Testament oder Erbvertrag anderes festgelegt. Falls keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden, geht das Eigentum an der Immobilie an die gesetzlichen Erben des Verstorbenen über.
- Zugewinnausgleichsanspruch: Wenn die Ehepartner im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, haben geschiedene Ehegatten möglicherweise Anspruch auf einen Ausgleich des Zugewinns im Hinblick auf die Immobilie. Der Ausgleichsanspruch ist in diesem Fall jedoch auf den Zugewinn beschränkt, der während der Ehe erwirtschaftet wurde.
- Verkauf der Immobilie: Wenn die Immobilie verkauft werden soll, müssen sich die geschiedenen Ehegatten darüber einigen, wer die Zustimmung zur Veräußerung erteilen darf. Falls keine Einigung erzielt werden kann, muss ein Gericht darüber entscheiden.
- Nutzungsrecht an der Immobilie: Falls der verstorbene Ehepartner Alleineigentümer der Immobilie war, hat der geschiedene Ehegatte in der Regel kein Recht, die Immobilie zu nutzen. Falls die Immobilie jedoch gemeinsames Eigentum war, hat der geschiedene Ehegatte ein Nutzungsrecht, sofern keine anderweitigen Regelungen getroffen wurden.
- Unterhaltsansprüche im Zusammenhang mit der Immobilie: Wenn der geschiedene Ehegatte Unterhaltsansprüche hat, kann die Immobilie unter Umständen zur Sicherung dieser Ansprüche herangezogen werden.
- Steuerliche Aspekte: Geschiedene Ehegatten sollten auch die steuerlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Immobilie berücksichtigen, insbesondere wenn es um Erbschafts- und Schenkungssteuer geht
- Die Verpflichtung zur Zahlung von Schulden: Wenn Ihr Ex-Partner Schulden hatte, kann es sein, dass Sie als Erbe dafür verantwortlich sind, diese mit Mitteln aus dem Nachlass zu begleichen.
4. Wie Sie Ihr Erbe schützen können
- Erstellen Sie ein Testament: Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen im Falle Ihres Todes an die von Ihnen bestimmten Personen geht, sollten Sie ein Testament erstellen.
- Prüfen Sie den Güterstand: Wenn Sie und Ihr Ex-Partner im Rahmen der Ehe einen Ehevertrag abgeschlossen haben, sollten Sie prüfen, ob dieser Auswirkungen auf Ihr Testament hat.
- Behalten Sie den Überblick: Stellen Sie sicher, dass Sie über alle Konten und Vermögenswerte im Bilde sind, die Sie im Falle des Todes Ihres Partners erben könnten.
5. Sonderfall – Berliner Testament
6. Erbe bei Scheidung – besser mit Ihrer Fachanwältin für Familienrecht
Da sich im Zusammenhang mit dem Erben und Vererben im Kontext einer Scheidung im Einzelfall komplexere Rechtsfragen ergeben können, ist eine erfahrene Familienrechtsanwältin hier Ihre erste Ansprechpartnerin.
Sie stellen durch eine kompetente Beratung sicher, dass Sie nicht auf berechtigte Ansprüche verzichten. Außerdem kann Ihnen Ihre Fachanwältin schnell Sorgen und Befürchtungen nehmen, die Sie zum Erbe bei Scheidung haben. Zögern Sie nicht, eine Erstberatung in Anspruch zu nehmen.
7. Fazit
- Erbschaft als privilegierter Erwerb: Eine während der Ehe erhaltene Erbschaft zählt in der Zugewinngemeinschaft grundsätzlich nicht zum Zugewinn – sie wird dem Anfangsvermögen zugerechnet und bleibt beim Zugewinnausgleich außen vor.
- Güterstand ist entscheidend: Nur bei Gütergemeinschaft muss ein Erbe bei Scheidung hälftig geteilt werden. Bei Zugewinngemeinschaft und Gütertrennung bleibt das Erbe in der Regel beim erbenden Partner.
- Geerbte Immobilien im Sonderfall: Wer sein Erbe in eine gemeinsam im Grundbuch eingetragene Immobilie investiert, kann bei der Scheidung nur noch die Hälfte beanspruchen – das Erbe wird mittelbar aufgeteilt.
- Erbrecht erlischt bereits mit Rechtshängigkeit der Scheidung: Das gegenseitige gesetzliche Erbrecht endet nicht erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss, sondern schon mit Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten.
- Testamente und Erbverträge aktiv anpassen: Wer den Noch-Ehepartner testamentarisch oder per Erbvertrag bedacht hat, muss aktiv handeln. Ein gemeinsames Testament (Berliner Testament) kann nur notariell und mit förmlicher Zustellung an den anderen Partner widerrufen werden.
- Schutz durch Ehevertrag oder Testament: Wer eine Erbschaft oder größere Vermögenswerte langfristig schützen möchte, sollte einen Ehevertrag oder ein individuelles Testament in Betracht ziehen.
- Frühzeitige anwaltliche Beratung empfohlen: Gerade bei laufendem Scheidungsverfahren und gleichzeitiger Erbschaft können komplexe Rechtsfragen entstehen – eine Fachanwältin für Familienrecht schützt Ihre Ansprüche.
8. FAQ
Ist ein Erbe ein Zugewinn in der Ehe?
Nein, in aller Regel nicht. Der Gesetzgeber stuft eine Erbschaft als sogenannten privilegierten Erwerb ein. Sie wird dem Anfangsvermögen des erbenden Ehepartners hinzugerechnet und fließt daher beim Zugewinnausgleich nicht als Zugewinn in die Berechnung ein. Eine Ausnahme gilt nur bei der Gütergemeinschaft.
Was gehört alles zum Zugewinn bei einer Scheidung?
Zum Zugewinn zählt grundsätzlich alles, was ein Ehepartner während der Ehezeit an Vermögen hinzugewonnen hat – also die Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen. Nicht dazu gehören privilegierte Erwerbe wie Erbschaften und Schenkungen sowie Vermögen, das bereits bei Ehebeginn vorhanden war.
Hat meine Frau / mein Mann Anspruch auf mein Erbe?
Bei einer Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung hat der Ehepartner grundsätzlich keinen direkten Anspruch auf Ihr Erbe – es bleibt Ihr persönliches Vermögen. Anders verhält es sich, wenn Sie das Erbe in ein gemeinsames Vermögensobjekt, zum Beispiel eine gemeinsam im Grundbuch stehende Immobilie, investiert haben.
Hat eine geschiedene Frau / ein geschiedener Mann Anspruch auf Erbe?
Nein. Mit der Rechtskraft der Scheidung erlischt das gegenseitige gesetzliche Erbrecht vollständig. Bereits mit Zustellung des Scheidungsantrags entfällt zudem die Erbberechtigung aus Testamenten – sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich geregelt wurde. Ein Ex-Partner kann also grundsätzlich nicht mehr erben.
Was passiert mit einer geerbten Immobilie bei einer Scheidung?
Eine geerbte Immobilie gehört zunächst nur dem erbenden Ehepartner und bleibt beim Zugewinnausgleich außen vor. Wurde sie jedoch auf beide Partner übertragen oder in eine gemeinsam im Grundbuch eingetragene Immobilie investiert, kann der andere Ehepartner anteilige Ansprüche geltend machen. Steht nur ein Partner im Grundbuch, verbleibt die Immobilie grundsätzlich bei ihm.
Wann erlischt das Erbrecht unter Eheleuten?
Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten erlischt nicht erst mit dem rechtskräftigen Scheidungsbeschluss, sondern bereits dann, wenn die Scheidungsvoraussetzungen vorlagen und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte – also in der Regel ab Zustellung des Scheidungsantrags (Rechtshängigkeit).
Wie schütze ich mein Erbe vor dem Zugewinnausgleich?
Die sicherste Methode ist ein notariell beurkundeter Ehevertrag, in dem der Zugewinnausgleich für Erbschaften ausgeschlossen oder modifiziert wird. Alternativ können Sie durch ein klares Testament sicherstellen, dass Ihr Vermögen im Todesfall an die gewünschten Personen geht. Eine Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht berät Sie zu den passenden Gestaltungsmöglichkeiten.
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