Nachehelicher Unterhalt und neuer Partner: ein wertvoller Überblick

Unterhalt für den ehemaligen Partner / die ehemalige Partnerin und Sorgerecht für eventuelle gemeinsame Kinder zählen zu den schwierigsten Fällen im Familienrecht, da neben der sachlichen und auch eine emotionale Komponente berücksichtigt werden muss. 

Haben Sie Fragen zum Thema „Nachehelicher Unterhalt und neuer Partner“? Dann rufen Sie uns an unter 0511 220 053 30. Wir beraten Sie gerne!

Doch das Thema Unterhalt beschäftigt viele Mandanten auch nach der erfolgten Scheidung

Denn nicht selten haben Menschen bald neue Partner. Doch zum neuen Glück gesellt sich auch die juristische Frage, ob dann noch Rechtsanspruch auf Unterhalt durch den geschiedenen Partner besteht. 

Dieser Überblick fasst viel Wissenswertes zum Thema „Nachehelicher Unterhalt und neuer Partner“ zusammen. Individuelle Fragen klären Sie besser mit dem spezialisierten Fachanwalt für Familienrecht.

Inhalt

  1. Abgrenzung des nachehelichen Unterhalts
  2. Nachehelicher Unterhalt und neuer Partner: grundlegende Regelungen
  3. Heirat und Lebenspartnerschaft – ein wichtiger Unterschied
  4. Die „verfestigte Lebensgemeinschaft“ als Streitfaktor
  5. Nachehelicher Unterhalt und neuer Partner: möglich, aber nicht grundsätzlich
  6. Jetzt vom spezialisierten Anwalt beraten lassen!
  7. Fazit
  8. FAQ

1. Abgrenzung des nachehelichen Unterhalts

Um Sie optimal zu informieren, soll zunächst eine wichtige Abgrenzung erfolgen. Auch wenn die beiden Begriffe eigentlich selbsterklärend sind, werden nachehelicher Unterhalt und Trennungsunterhalt noch verwechselt

Trennungsunterhalt ist derjenige, der während des/der Trennungsjahre/s gezahlt wird. Der nacheheliche Unterhalt startet dann ab dem Tag nach der rechtskräftigen Scheidung. 

Dieser Beitrag behandelt ausschließlich das Thema „Nachehelicher Unterhalt und neuer Partner“. Selbstverständlich unterstützen wir Sie aber auch bei Problemen mit Trennungsunterhalt in einer neuen Partnerschaft.

2. Nachehelicher Unterhalt und neuer Partner: grundlegende Regelungen

Der Unterhalt nach der Scheidung wird vom finanziell besser gestellten Partner gezahlt. Er hat den Zweck, dass niemand aufgrund einer Scheidung wirtschaftlich und / oder sozial erhebliche Benachteiligungen hat. Unterhalt wird beispielsweise für die Betreuung gemeinsamer Kinder, aufgrund von Alter, Krankheiten oder Erwerbslosigkeit gezahlt. Wenn es allerdings eine neue Lebenspartnerschaft gibt, ist genau zu prüfen, ob die ehebedingten Nachteile nun noch bestehen.

In Mangelfällen, in denen beide Elternteile durch die Trennung/Scheidung mit wenig Geld auskommen müssen, ist das Wechselmodell schon wegen der möglicherweise erhöhten Kosten nicht empfehlenswert.

3. Heirat und Lebenspartnerschaft – ein wichtiger Unterschied

Wenn ein Ex-Partner, dem Unterhalt zugesprochen wurde, neu heiratet, erlischt der Anspruch auf die Unterhaltsleistungen in jedem Fall. Das gilt jedoch nur für den Unterhalt des Partners und ausdrücklich nicht den Unterhalt für die gemeinsamen Kinder. 

Bei Begründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist dies nicht automatisch so. Es wird genau unter die Lupe genommen, ob die nichteheliche Partnerschaft die aus der Scheidung entstandenen Nachteile aufwiegt. Zwei Beispiele sollen das demonstrieren.

Ein Paar aus der unteren Mittelschicht lässt sich scheiden. Der besser verdienende Partner zahlt Unterhalt an die Frau, die die gemeinsamen Kinder betreut und deshalb ausschließlich halbtags arbeitet. 

Die Frau nimmt eine neue Partnerschaft mit einem wohlhabenden Mann auf. Nach zwei Jahren gründen sie einen gemeinsamen Haushalt und die Frau übernimmt die Buchhaltung des Partner zu einem guten Gehalt.

Ein Künstler mit relativ geringem Einkommen und eine gut verdienende Steuerberaterin werden geschieden. Die Frau wird ihrem Ex-Mann gegenüber unterhaltspflichtig. Nach einige Jahren wird der Künstler durch einen Agenten entdeckt und entwickelt sich zum gut bezahlte Profi in seinem Metier.

Beides sind Fälle, bei denen es leicht nachvollziehbar ist, dass der Partner durch bestimmte Sachverhalte keinen Unterhaltsanspruch aus der geschiedenen Ehe hat, da der wirtschaftliche Nachteil durch die Scheidung nicht mehr vorhanden ist. 

Doch leider ist die Sache nicht immer so unkompliziert wie bei den Beispielfällen. 

Der relevante Paragraph für das Erlöschen eines Unterhaltsanspruchs ist unter anderem der Paragraf 1579 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB):

„§ 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit

Ein Unterhaltsanspruch ist zu versagen, herabzusetzen oder zeitlich zu begrenzen … weil 

2. der Berechtigte in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt …“

4. Die „verfestigte Lebensgemeinschaft“ als Streitfaktor

Auch als juristischer Laie werden Sie ahnen, dass der Begriff der verfestigten Lebensgemeinschaft dehnbar und interpretationsfähig ist. 

Sollten Sie aktuell eine Auseinandersetzung rund um das Thema „nachehelicher Unterhalt und neuer Partner“ haben, kennen Sie vielleicht die Diskussionen, die damit häufig verbunden sind. Doch solche Diskussionen mit dem Ex-Partner sind in den meisten Fällen nicht förderlich – vor allem dann, wenn ein neuer Partner im Spiel ist. 

Es ist besser, solche Dinge durch einen Spezialisten klären zu lassen, der sowohl mit Kompetenz als auch mit Objektivität überzeugt.

5. Nachehelicher Unterhalt und neuer Partner: möglich, aber nicht grundsätzlich

Der Paragraph mit der verfestigten Lebensgemeinschaft sagt es bereits aus: Ob nachehelicher Unterhalt und neuer Partner miteinander rechtlich kompatibel sind, ist eine Einzelfallentscheidung die sorgfältig zu prüfen ist. 

Wir sind eine Kanzlei mit Schwerpunkt auf Familienrecht, die beiden Parteien in einem eventuellen Rechtsstreit um Unterhalt bei neuer Partnerschaft vertreten kann. 

Sie haben Ärger mit Ihrem Ex-Ehepartner, weil die Zahlungen von Unterhalt aufgrund Ihrer neuen Partnerschaft eingestellt wurden? Sie zahlen Unterhalt an Ihren Ex-Partner, sind aber der Meinung, das dies aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse durch eine neue Lebenspartnerschaft nicht mehr nötig ist? Der Fachanwalt für Familienrecht ist in beiden Fallkonstellationen der Partner, der Ihnen zur juristischen Expertise auch das nötige Einfühlungsvermögen bietet.

6. Jetzt vom spezialisierten Anwalt beraten lassen!

Nachehelicher Unterhalt und neuer Partner? Ein schwieriges und komplexes Thema, das auch emotional besetzt ist. 

Der Fachanwalt für Familienrecht klärt diesen Sachverhalt für Sie kompetent und erspart Ihnen auch einen eventuellen Rosenkrieg um Unterhalt. 

Nutzen Sie die unverbindliche Erstberatung unserer Kanzlei. Sie bietet Ihnen konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen und eine erste Einschätzung Ihrer Rechtsaussichten. Vereinbaren Sie Ihren Termin, den wir Ihnen zeitnah ermöglichen!

7. Fazit

  • Nachehelicher Unterhalt und neue Partnerschaft: Eine komplexe rechtliche Angelegenheit
    • Berührt sowohl finanzielle als auch emotionale Aspekte im Familienrecht.
    • Mandanten haben oft Fragen zu diesem Thema nach einer Scheidung.
  • Grundlegende Regelungen und Abgrenzung des nachehelichen Unterhalts
    • Unterscheidung zwischen Trennungs- und nachehelichem Unterhalt.
    • Der Beitrag konzentriert sich auf den nachehelichen Unterhalt und neue Partnerschaften.
  • Unterhalt und neue Partner: Einzelheiten und Ausnahmen
    • Unterhalt dient dazu, wirtschaftliche Benachteiligungen nach einer Scheidung auszugleichen.
    • Die rechtliche Situation ändert sich, wenn ein geschiedener Partner eine neue Partnerschaft eingeht.
  • Wichtige Unterschiede bei Heirat und Lebenspartnerschaft
    • Die Wirkung auf den Unterhaltsanspruch ist unterschiedlich je nach Art der neuen Beziehung.
  • Berücksichtigung der „verfestigten Lebensgemeinschaft“
    • Ein rechtlicher Streitpunkt, der eine genaue Prüfung erfordert.
    • Ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht kann helfen, diese Fragen zu klären.
  • Einzelfallentscheidung und rechtliche Vertretung
    • Die Vereinbarkeit von Unterhalt und neuer Partnerschaft ist individuell zu prüfen.
    • Die Kanzlei bietet Beratung und Vertretung in Unterhaltsstreitigkeiten mit neuen Partnern.

8. FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt?

Trennungsunterhalt wird während der Trennungsphase gezahlt, während nachehelicher Unterhalt erst nach der rechtskräftigen Scheidung beginnt.

Wann endet der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt?

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann enden, wenn der berechtigte Partner wieder heiratet oder eine verfestigte Lebensgemeinschaft eingeht.

Was bedeutet eine „verfestigte Lebensgemeinschaft“ im Zusammenhang mit dem nachehelichen Unterhalt?

Eine verfestigte Lebensgemeinschaft kann dazu führen, dass der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt erlischt oder eingeschränkt wird. Dies ist jedoch eine Einzelfallentscheidung und muss sorgfältig geprüft werden.

Kann ein neuer Partner Einfluss auf den nachehelichen Unterhalt haben?

Ja, eine neue Partnerschaft kann Einfluss auf den nachehelichen Unterhalt haben, insbesondere wenn dadurch die wirtschaftlichen Verhältnisse des berechtigten Partners verbessert werden.

Was passiert, wenn der zahlungspflichtige Partner sich weigert, Unterhalt zu zahlen?

Wenn der zahlungspflichtige Partner sich weigert, Unterhalt zu zahlen, kann der berechtigte Partner rechtliche Schritte einleiten, um den Unterhalt einzufordern. Hierbei kann ein spezialisierter Anwalt für Familienrecht helfen.

Was sollte ich tun, wenn ich Probleme mit meinem Ex-Partner bezüglich des nachehelichen Unterhalts habe?

Wenn es Probleme mit dem Ex-Partner bezüglich des nachehelichen Unterhalts gibt, ist es ratsam, rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, um die eigenen Interessen zu wahren.

Bilderquellennachweis: © courtyardpix (YAYMicro) | PantherMedia

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Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
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