Scheidung einvernehmlich: das Wichtigste im Überblick

Eine Ehe endet selten von heute auf morgen. Meist liegt ein langer Weg dahinter, mit vielen Gesprächen, Zweifeln und schlaflosen Nächten. Wenn Sie diesen Beitrag lesen, haben Sie die Entscheidung vermutlich schon getroffen. Vielleicht sogar gemeinsam mit Ihrem Ehepartner.

Scheidung einvernehmlich
Soll auch Ihre Scheidung einvernehnlich ablaufen oder haben Sie offene Fragen? Rufen Sie uns an unter 0511 – 22 00 53 30 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kellermann-kohlrautz.de.

Das ist eine gute Ausgangslage. Denn wenn Sie sich einig sind, verläuft Ihre Scheidung ruhiger, schneller und günstiger. Fachleute sprechen dann von einer einvernehmlichen Scheidung.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was dieser Begriff bedeutet. Als Anwältin für Familienrecht zeige ich Ihnen den Ablauf einer einvernehmlichen Scheidung, die nötigen Unterlagen und die Kosten. So wissen Sie genau, was auf Sie zukommt.

Inhalt

  1. Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung?
  2. Scheidung einvernehmlich: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen
  3. So läuft Ihre Scheidung Schritt für Schritt ab
  4. Diese Folgen regeln Sie am besten vorab
  5. Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
  6. Wie lange dauert das Verfahren?
  7. Fazit zum Thema Scheidung einvernehmlich
  8. FAQ zum Thema Scheidung einvernehmlich

1. Was bedeutet eine einvernehmliche Scheidung?

Eine Scheidung ist einvernehmlich, wenn beide Ehepartner sie wollen. Zusätzlich sollten Sie sich über die wichtigsten Folgen einig sein. Dazu zählen das Vermögen, die Wohnung und die Regelungen für Ihre Kinder.

Das Gesetz regelt diesen Fall in § 1566 Absatz 1 BGB. Leben Sie seit einem Jahr getrennt und stimmen beide der Scheidung zu, gilt Ihre Ehe als gescheitert. Sie müssen dem Gericht also keine Gründe nennen. Niemand fragt nach Schuld, denn das Schuldprinzip gibt es im deutschen Scheidungsrecht seit 1977 nicht mehr.

Der Unterschied zur streitigen Scheidung ist groß. Dort braucht jede Seite einen eigenen Anwalt. Das Verfahren dauert länger und kostet deutlich mehr. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt dagegen ein Anwalt für beide Ehegatten.

2. Scheidung einvernehmlich: Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen

Damit das Familiengericht Ihre Ehe scheidet, müssen drei Punkte erfüllt sein.

Das Trennungsjahr

Sie müssen ein Jahr getrennt leben. Diese Regel für das Trennungsjahr gilt auch dann, wenn Sie sich vollkommen einig sind. Der Gesetzgeber schützt mit der „Trennung von Tisch und Bett“ den Wert der Ehe.

Getrennt leben bedeutet nicht automatisch zwei Wohnungen. Sie können auch in derselben Wohnung getrennt leben. Wichtig ist, dass Sie nicht mehr gemeinsam wirtschaften und den Alltag getrennt gestalten.

Ein Versöhnungsversuch ist übrigens erlaubt. Bis zu drei Monate schaden Ihrer Scheidung nicht. Notieren Sie sich am besten trotzdem das genaue Trennungsdatum.

Warum Sie einen Anwalt brauchen

In Deutschland gilt Anwaltszwang. Nur ein zugelassener Rechtsanwalt kann den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen. Eine Scheidung ganz ohne anwaltliche Hilfe ist deshalb nicht möglich.

Sie sparen aber den zweiten Anwalt. Nur der Ehepartner, der den Antrag stellt, braucht eine Vertretung. Der andere stimmt einfach zu. Genau darin liegt Ihr Kostenvorteil.

Ein wichtiger Hinweis dazu: Ein Anwalt darf immer nur einen von Ihnen vertreten. Das Berufsrecht erlaubt keine Vertretung beider Seiten. Sie kommen also mit einem Anwalt aus; ein gemeinsamer Anwalt ist es formal jedoch nicht.

Wir begleiten Sie in Hannover

Eine Scheidung ist ein großer Schritt. Sie müssen ihn nicht allein gehen.

Als Fachanwältin für Familienrecht begleite ich Sie durch das gesamte Verfahren. Ich erkläre Ihnen Ihre Möglichkeiten in verständlicher Sprache. Gemeinsam entwickeln wir eine faire Scheidungsfolgenvereinbarung, die zu Ihrer Situation passt. So schaffen Sie Klarheit und schauen wieder nach vorn.

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Sie erhalten kurzfristig einen Termin in unserem Büro in Hannover. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

3. So läuft Ihre Scheidung Schritt für Schritt ab

Der Weg zur Scheidung folgt einem festen Ablauf. Wenn Sie ihn kennen, verliert das Verfahren viel von seinem Schrecken.

Vom Erstgespräch bis zum Scheidungsantrag

Im ersten Gespräch klären wir Ihre Situation. Wir besprechen Ihr Trennungsdatum, Ihr Einkommen und Ihre offenen Fragen. Sie erhalten eine erste Einschätzung zu Dauer und Kosten.

Danach reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Dafür brauchen wir einige Unterlagen von Ihnen:

  • Ihre Heiratsurkunde
  • die Geburtsurkunden Ihrer minderjährigen Kinder
  • Nachweise über das Nettoeinkommen beider Ehepartner
  • Angaben zu Vermögen, Immobilien und Konten
  • die Versicherungsnummern für den Versorgungsausgleich
  • einen bestehenden Ehevertrag, falls vorhanden

Das Gericht stellt den Antrag anschließend Ihrem Ehepartner zu. Dieser erklärt schriftlich seine Zustimmung.

Der Scheidungstermin und der Beschluss

Nun prüft das Gericht den Versorgungsausgleich. Beide Ehegatten füllen dafür Formulare zu ihren Rentenanwartschaften aus. Das Gericht holt dann Auskünfte bei den Rentenversicherungen ein. Dieser Teil dauert meist am längsten.

Danach lädt das Gericht Sie zum Scheidungstermin. Sie müssen beide persönlich erscheinen. Die Verhandlung ist nicht öffentlich und dauert oft nur zehn bis fünfzehn Minuten.

Der Richter fragt Sie nach Ihrem Trennungsdatum. Er möchte wissen, seit wann Sie getrennt leben und ob Sie geschieden werden möchten. Anschließend verkündet er den Scheidungsbeschluss.

Verzichten Sie beide direkt im Termin auf Rechtsmittel, ist Ihre Scheidung sofort rechtskräftig. Andernfalls gilt eine Frist von einem Monat.

4. Diese Folgen regeln Sie am besten vorab

Die Scheidung selbst ist der einfachere Teil. Entscheidend für Ihre Zukunft sind die Scheidungsfolgen. Regeln Sie diese vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung, bleibt Ihr Verfahren schlank und schnell.

Vermögen und Rente

Beim Zugewinnausgleich teilen Sie das Vermögen, das Sie während der Ehe erwirtschaftet haben. Sie können darauf auch gemeinsam verzichten. Ein solcher Verzicht muss aber notariell beurkundet werden.

Der Versorgungsausgleich verteilt Ihre Rentenansprüche. Er läuft automatisch, wenn Ihre Ehe länger als drei Jahre gedauert hat. Sie können ihn ausschließen und Ihr Verfahren dadurch verkürzen. Lassen Sie sich dazu vorher beraten, denn diese Entscheidung wirkt bis ins Rentenalter.

Kinder, Wohnung und Hausrat

Das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen. Klären sollten Sie vor allem den Umgang, die Betreuung und den Kindesunterhalt. Eine gemeinsame Lösung entlastet vor allem Ihre Kinder.

Auch die Ehewohnung und der Hausrat gehören auf die Liste. Oft genügt eine einfache Aufstellung, die Sie beide unterschreiben. Bleiben einzelne Fragen offen, hilft eine Mediation weiter.

5. Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert. Das Gericht berechnet ihn aus Ihrem gemeinsamen Nettoeinkommen und Ihrem Vermögen. Als Grundlage dient das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehepartner.

Ein Beispiel: Verdienen Sie zusammen 3.500 Euro netto, liegt der Verfahrenswert bei etwa 12.600 Euro. Die Gerichtskosten betragen dann rund 530 Euro. Für den Anwalt kommen etwa 1.820 Euro dazu. Insgesamt landen Sie also bei ungefähr 2.350 Euro.

Diese Zahlen sind eine Orientierung. Ihren persönlichen Kostenvoranschlag erhalten Sie im Beratungsgespräch.

Zunächst zahlt der Ehepartner, der den Antrag stellt. Die Gerichtskosten teilen Sie sich am Ende in aller Regel. Viele Mandanten vereinbaren zusätzlich, auch die Anwaltskosten gemeinsam zu tragen. Reicht Ihr Einkommen nicht aus, können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.

6. Wie lange dauert das Verfahren?

Nach Ablauf des Trennungsjahres dauert eine einvernehmliche Scheidung meist vier bis neun Monate. Drei Faktoren bestimmen das Tempo:

  • die Auskünfte der Rentenversicherungen zum Versorgungsausgleich
  • die Auslastung Ihres Familiengerichts
  • die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen

Sie haben es also selbst in der Hand. Senden Sie alle Formulare zügig zurück, geht es deutlich schneller. Schließen Sie den Versorgungsausgleich einvernehmlich aus, verkürzt sich Ihr Verfahren zusätzlich.

7. Fazit zum Thema Scheidung einvernehmlich

  • Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass beide Ehepartner geschieden werden möchten und sich über die Folgen einig sind.
  • Das Trennungsjahr gilt immer, auch bei vollständiger Einigkeit.
  • Ein Anwalt genügt, denn der andere Ehepartner stimmt dem Scheidungsantrag lediglich zu.
  • Der Ablauf ist klar geregelt: Antrag, Zustimmung, Versorgungsausgleich, Scheidungstermin und Beschluss.
  • Vollständige Unterlagen beschleunigen Ihr Verfahren spürbar.
  • Zugewinnausgleich, Rente, Kinder und Wohnung regeln Sie am besten vorab in einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
  • Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert und liegen häufig bei rund 2.000 bis 2.500 Euro.
  • Rechnen Sie mit vier bis neun Monaten Verfahrensdauer.
  • Eine frühe Beratung schützt Sie vor Entscheidungen, die Sie später bereuen.

8. FAQ zum Thema Scheidung einvernehmlich

Wie läuft eine Scheidung ab, wenn sich beide einig sind?

Ein Ehepartner reicht über seinen Anwalt den Scheidungsantrag beim Familiengericht ein. Der andere stimmt zu. Danach klärt das Gericht den Versorgungsausgleich. Im Scheidungstermin hört der Richter Sie beide kurz an und verkündet den Scheidungsbeschluss.

Was muss ich als Erstes tun?

Halten Sie Ihr Trennungsdatum schriftlich fest. Sammeln Sie dann Ihre Heiratsurkunde, die Geburtsurkunden Ihrer Kinder und Ihre Einkommensnachweise. Anschließend vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Wie viel kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Die Kosten hängen von Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen ab. Bei durchschnittlichen Verhältnissen liegen Anwalts- und Gerichtskosten zusammen häufig zwischen 1.700 und 2.500 Euro. Da nur ein Anwalt nötig ist, bleibt diese Variante die günstigste.

Wer zahlt den Anwalt bei einer einvernehmlichen Scheidung?

Zunächst zahlt der Ehepartner, der den Auftrag erteilt hat. Die Gerichtskosten teilen Sie sich am Ende meist zur Hälfte. Viele Paare einigen sich zusätzlich darauf, auch das Anwaltshonorar gemeinsam zu tragen.

Wie lange dauert eine Scheidung, wenn beide einverstanden sind?

Nach dem Trennungsjahr dauert das Verfahren meist vier bis neun Monate. Am längsten dauern die Auskünfte für den Versorgungsausgleich. Schließen Sie diesen aus, geht es schneller.

Kann ich mich ohne Zugewinnausgleich scheiden lassen?

Ja. Der Zugewinnausgleich findet nur auf Antrag statt. Sie können gemeinsam darauf verzichten oder eine eigene Regelung treffen. Ein solcher Verzicht braucht allerdings eine notarielle Beurkundung.

Welche Nachteile hat eine einvernehmliche Scheidung?

Der Ehepartner ohne eigenen Anwalt erhält keine eigene Beratung. Er stimmt also zu, ohne seine Ansprüche genau zu kennen. Regeln Sie die Scheidungsfolgen zusätzlich schriftlich, vermeiden Sie späteren Streit.

Bilderquellennachweis: KI generiert mit | https://chatgpt.com/

Bild von Martina Kellermann
Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Seit 2017 ist sie Fachanwältin für Familienrecht und zertifizierte Verfahrensbeiständin. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets emphatisch und auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
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