Ehevertrag beim Anwalt: Sinn – Kosten – Inhalt
- Von Martina Kellermann
Einen Ehevertrag beim Anwalt aufsetzen zu lassen und sich Gedanken über das Ende der Ehe zu machen, obwohl man gerade erst geheiratet hat, erscheint im ersten Moment widersprüchlich. Fakt ist jedoch: In Deutschland wird mehr als jede dritte Ehe geschieden. Ein Ehevertrag beschleunigt und vereinfacht das Prozedere im Scheidungsfall.
Was bei einem Ehevertrag zu beachten ist und für wen er sinnvoll ist, erläutert der folgende Beitrag.
Inhalt
- Was kommt alles in einen Ehevertrag?
- Wann sollte man einen Ehevertrag aufsetzen?
- Wie viel kostet ein Ehevertrag?
- Kann man einen Ehevertrag auch nachträglich aufsetzen?
- Fazit – Ehevertrag Anwalt
- FAQ
Was kommt alles in einen Ehevertrag?
Wie jeder andere Vertrag auch, bietet der Ehevertrag den Vorteil, dass beide Vertragsparteien den Inhalt flexibel gestalten können. Es gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Auf diese Weise kann im Ehevertrag inhaltlich von den gesetzlichen Regelungen abgewichen werden, die sonst durch die Heirat gelten würden (§ 1408 BGB).
Güterstand
Im Normalfall, wenn kein Ehevertrag geschlossen wird, leben die Ehepartner automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB). Das Vermögen beider Ehepartner bleibt grundsätzlich getrennt. Ein Ausgleich erfolgt erst bei Scheidung im Rahmen eines sogenannten Zugewinnausgleichs.
Hierbei werden die Vermögensverhältnisse zum Zeitpunkt der Eheschließung und Scheidung verglichen. Hat ein Ehepartner einen höheren Gewinn gemacht, ist er verpflichtet die Hälfte des Gewinns an den anderen Ehepartner auszuzahlen. Sie können vom Güterstand abweichen und im Ehevertrag vereinbaren, dass
- kein Zugewinnausgleich, sondern eine Gütertrennung gelten soll.
- Verfügungsbeschränkungen (§§ 1365, 1369 BGB) nicht gelten sollen.
- der Ausgleich erst nach einer bestimmten Dauer der Ehe durchgeführt wird.
- der Zugewinn nur teilweise erfolgen soll und auf bestimmte Gegenstände oder einen Wert beschränkt wird.
- der Zugewinnausgleich nicht hälftig erfolgt, sondern eine andere Ausgleichsquote für den in der Ehe erwirtschafteten Gewinn gilt.
Beispiel: X soll eine Immobilie erben. Hier wird zwar nicht die Immobilie selbst, aber deren Wertsteigerung innerhalb des Zugewinnausgleichs berücksichtigt. X und Y vereinbaren, dass die Wertsteigerung nicht beachtet werden soll. Gleichzeitig beschränken beide den Anspruch der Y auf Zugewinnausgleich auf maximal 100 000 Euro.
Unterhalt
Im Ehevertrag kann zudem der Unterhalt beider Ehepartner festgesetzt werden. Dies kommt vor allem in Betracht, wenn beide Ehepartner finanziell nicht aufeinander angewiesen sind und selbst für ihren Unterhalt aufkommen können. In diesem Fall kann vereinbart werden, dass kein nachehelicher Unterhalt fällig wird. Auch eine Begrenzung des Unterhaltsanspruchs ist möglich. Vereinbarungen, die einen Ehepartner in gravierender Weise benachteiligen, sind hingegen unwirksam.
Beispiel: Das Gesetz sieht einen nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) vor, wenn ein Ehepartner nach der Scheidung nicht arbeiten kann, weil er das gemeinsame kleine Kind betreut. Vorgesehen ist hier eine finanzielle Unterstützung für mindestens drei Jahre nach der Geburt des Kindes. X und Y können daher nicht ohne Weiteres vereinbaren, dass dieser Unterhaltsanspruch gestrichen wird, wenn X ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nachgeht, um sich der Familie zu widmen.
Versorgungsausgleich
Der gesetzlich geregelte Versorgungsausgleich soll im Scheidungsfall eine Grundlage für die Altersvorsorge gewährleisten. Hierbei werden Rentenanwartschaften, die den Ehepartnern das Recht geben, eine Versorgung im Rentenalter zu beanspruchen, aufgeteilt. Die erworbenen Rentenanwartschaften werden jeweils zur Hälfte gutgeschrieben.
So hat beispielsweise ein Ehepartner, der in der Ehe nicht seiner Berufstätigkeit nachgegangen ist, sondern sich um die Familie gekümmert hat, geringere Rentenansprüche. Dieser Ehepartner soll nicht schlechter gestellt werden und erhält einen Ausgleich. Auch hiervon kann mittels Ehevertrag abgewichen werden, wenn keiner der beiden Ehepartner einen Nachteil erleidet.
Der Gesetzgeber hat grundsätzlich eine typische Rollenverteilung vor Augen, bei der ein Ehepartner für die finanzielle Versorgung zuständig ist und arbeiten geht, während der andere Ehepartner sich um die Familie und den Haushalt kümmert. Diese Sichtweise ist jedoch häufig veraltet, sodass ein Ehevertrag eine sinnvolle Möglichkeit darstellt, familiäre Veränderungen zu berücksichtigen.
Erläutern Sie uns gerne Ihre Lebensumstände und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung. Wir finden gemeinsam eine Lösung und setzen einen Ehevertrag auf, der zu Ihrer individuellen Lebenssituation passt und einen fairen Ausgleich beinhaltet!
Wann sollte man einen Ehevertrag aufsetzen?
Ein Ehevertrag kann immer geschlossen werden. Er bietet sich jedoch an, wenn
- eine Diskrepanz zwischen dem Vermögen beider Ehegatten besteht. Auf diese Weise können die Ehepartner finanziell voneinander unabhängig sein und trotz Scheidung frei über das eigene Vermögen verfügen.
- ein Ehepartner ein Unternehmen oder Unternehmensanteile hat. Dies wird im Rahmen des Zugewinnausgleich berücksichtigt. Um das Unternehmen nicht zu gefährden, können diesbezügliche Vereinbarungen im Ehevertrag vereinbart werden.
- die Ehepartner unterschiedliche Nationalitäten haben. Im Ehevertrag können verschiedene nationale Rechte aufeinander abgestimmt werden. So können Differenzen vermieden werden.
- kein Kinderwunsch besteht und beide Ehepartner finanziell unabhängig voneinander sind. In diesem Fall ist der gesetzlich vorgesehene Zugewinnausgleich häufig überflüssig und abweichende Vereinbarungen sinnvoll.
Wie viel kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten des Ehevertrages sind unterschiedlich hoch und hängen von der Vermögenslage der Ehepartner und den im Ehevertrag geregelten Gegenständen ab. Außerdem ist ausschlaggebend, ob der Ehevertrag nur bei einem Notar beurkundet oder auch ein Rechtsanwalt beauftragt wurde.
- Die Wirksamkeit eines Ehevertrages setzt eine Beurkundung durch einen Notar voraus (§ 1410 BGB). Die Kosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Die Grundlage der Berechnung bildet das ermittelte Vermögen beider Ehegatten (Geschäftswert des Ehevertrages), wobei auch Schulden und Verbindlichkeiten zu berücksichtigen sind.
- Wird für die Erarbeitung eines Ehevertrages ein Rechtsanwalt beauftragt, so kommen zusätzliche Kosten hinzu. Diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgesetzt und hängen vom Inhalt des Vertrages ab. Diese Geschäftsgebühr beinhaltet neben der Beratung und Verhandlung auch den Schriftverkehr zwischen den Eheparteien.
Kann man einen Ehevertrag auch nachträglich aufsetzen?
Ja, ein Ehevertrag kann auch nachträglich während der laufenden Ehe aufgesetzt werden (§ 1408 BGB). Sie sind nicht daran gebunden vor der Eheschließung alle Eventualitäten festzulegen. Wird der Ehevertrag zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen, so sollten jedoch unbedingt Vereinbarungen getroffen werden, die sich auf die schon vergangene Ehedauer beziehen.
Haben sich die Lebensumstände in Ihrer Ehe verändert, so sind auch nachträgliche Änderungen im Ehevertrag möglich. Notwendig ist, dass beide Ehepartner zustimmen.
Beispiel: X und Y haben sich dazu entschieden, dass beide innerhalb der Ehe voll berufstätig sein möchten und keine Kinder haben wollen. Mit den Jahren wird der Kinderwunsch der X größer und Y möchte sich mehr der Familie widmen. Die zuvor getroffenen Vereinbarungen können in diesem Fall auch nachträglich verändert werden.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausarbeitung eines Ehevertrages und können einschätzen, ob ein Verzicht auf den Zugewinnausgleich unter Berücksichtigung Ihrer Rollenverteilung eine faire Lösung ist.
Fazit – Ehevertrag Anwalt
- Der Ehevertrag ermöglicht es beiden Ehegatten abweichende Vereinbarungen von den gesetzlichen Regelungen zu treffen hinsichtlich Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt.
- Vereinbarungen können unwirksam sein, wenn ein Ehepartner gravierend benachteiligt wird.
- Ist ein Ehepartner Unternehmer, bietet sich ein Ehevertrag an, um das Unternehmen nicht zu gefährden. Auch bei verschiedenen Nationalitäten oder einer Diskrepanz zwischen dem Vermögen beider Ehepartner ist ein Ehevertrag sinnvoll.
- Die Kosten für einen Ehevertrag hängen vom Geschäftswert des Ehevertrages ab.
- Auch während der Ehe kann ein Ehevertrag geschlossen oder verändert werden.
FAQ
Was ist ein Ehevertrag und was regelt er?
Ein Ehevertrag ist ein Vertrag, den Ehepartner vor oder während ihrer Ehe abschließen können, um von den gesetzlichen Regelungen abzuweichen. Er regelt unter anderem den Güterstand, Unterhaltsansprüche und den Versorgungsausgleich.
Was kann im Ehevertrag bezüglich des Güterstands geregelt werden?
Im Ehevertrag kann vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft abgewichen werden. Man kann unter anderem eine Gütertrennung vereinbaren oder den Zugewinnausgleich modifizieren, z.B. hinsichtlich der Höhe oder des Zeitpunkts der Ausgleichszahlungen.
Kann der Unterhalt im Ehevertrag festgelegt werden?
Ja, im Ehevertrag können Unterhaltsansprüche festgelegt oder begrenzt werden. Dies betrifft sowohl den nachehelichen Unterhalt als auch den Trennungsunterhalt.
Was ist der Versorgungsausgleich und wie kann er im Ehevertrag geregelt werden?
Der Versorgungsausgleich gleicht im Scheidungsfall Rentenanwartschaften der Ehepartner aus. Im Ehevertrag kann festgelegt werden, ob und wie dieser Ausgleich erfolgen soll, beispielsweise durch den Verzicht darauf oder durch eine abweichende Regelung.
Wann ist der Abschluss eines Ehevertrags sinnvoll?
Ein Ehevertrag ist insbesondere sinnvoll, wenn es eine erhebliche Vermögensdifferenz zwischen den Ehepartnern gibt, wenn ein Ehepartner selbstständig ist oder wenn es unterschiedliche Nationalitäten gibt. Auch bei fehlendem Kinderwunsch kann ein Ehevertrag von Nutzen sein.
Wie viel kostet ein Ehevertrag und kann er nachträglich geändert werden?
Die Kosten für einen Ehevertrag hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Vermögen der Ehepartner und den im Vertrag geregelten Punkten. Ein Ehevertrag kann auch nachträglich während der Ehe aufgesetzt oder geändert werden, allerdings müssen beide Ehepartner zustimmen.
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