Die Trennungsfolgenvereinbarung – die wichtigsten Informationen vom Anwalt für Familienrecht

Mit der Trennungsfolgenvereinbarung können Sie Angelegenheiten regeln, die als Folge einer Trennung wichtig werden.

Trennungsfolgenvereinbarung
Brauchen Sie Hilfe bei der Trennungsfolgenvereinbarung? Dann rufen Sie uns an unter 0511 220 053 30. Wir beraten Sie gerne!

Hier geht es zum Beispiel um die Aufteilung von Hausrat oder die weitere Nutzung der ehelichen Wohnung.

Als spezielle Form kann die Scheidungsfolgenvereinbarung die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung sein und das Scheidungsverfahren verkürzen.

Aber was genau beinhaltet die Trennungsfolgenvereinbarung? Welche Vorteile entstehen Ihnen durch eine Trennungsfolgenvereinbarung? Und wie kann Ihnen ein Anwalt für Familienrecht mit der Trennungsfolgenvereinbarung helfen?

Die Antwort auf diese und weitere wichtige Informationen können Sie in diesem Beitrag nachlesen!

Inhalt

  1. Was ist eine Trennungsfolgenvereinbarung bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
  2. Die Form der Trennungsfolgenvereinbarung
  3. Was haben Sie von einer Trennungsfolgenvereinbarung?
  4. Folgt der Scheidungsfolgenvereinbarung zwingend die Scheidung?
  5. Mit den Trennungsfolgen zum Anwalt?
  6. Gilt die Trennungsfolgenvereinbarung zwingend auch für Scheidungsfolgen?
  7. Können auch unverheiratete Paare Trennungsfolgen regeln?

1. Was ist eine Trennungsfolgenvereinbarung bzw. eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Wenn sich Partner oder Eheleute trennen, werden bestimmte Fragen relevant, die in der intakten Partnerschaft oder Ehe weniger wichtig sind, wie zum Beispiel:

  • Wer bleibt in der ehelichen Wohnung und wer zieht aus?
  • Wer bekommt das Auto und den Hausrat?
  • Wie ist der Unterhalt für Kinder zu regeln?
  • Was gilt für den Umgang mit den Kindern?
  • Wird Trennungsunterhalt vereinbart?
  • Was wird aus einer gemeinsamen Immobilie?

Darüber hinaus können auch Vereinbarungen zu Themen getroffen werden, die bei einer späteren Scheidung wichtig sind. Hier fließen die Grenzen zur Scheidungsfolgenvereinbarung über, wenn in der Trennungsfolgenvereinbarung etwa auch Versorgungs- und Zugewinnausgleich abgehandelt werden.

2. Die Form der Trennungsfolgenvereinbarung

Viele Themen lassen sich als Trennungsfolge formfrei vereinbaren. So können Sie schriftlich oder mündlich den Hausrat oder auch den Trennungsunterhalt regeln. Im Zweifelsfall empfiehlt sich aus Nachweisgründen immer die privatschriftliche Form, die aber nicht vorgeschrieben ist.

Formfrei kann vor allem geregelt werden, was unmittelbar umgesetzt wird, wie der Auszug aus der gemeinsamen Wohnung.

Etwas anderes gilt bei einem Verzicht auf den Trennungsunterhalt für die Zukunft, bei Vereinbarungen zum Versorgungs- und Zugewinnausgleich oder zur Übertragung von Immobilien. Regelungen dazu müssen notariell beurkundet werden. Fehlt hier die Mitarbeit des Notars, ist die Vereinbarung unwirksam.

3. Was haben Sie von einer Trennungsfolgenvereinbarung?

Sie schaffen klare Verhältnisse. Die Regelungen helfen Ihnen dabei, vor allem mit den wirtschaftlichen Folgen einer Trennung besser fertig zu werden. Typischen Streitpunkten unter Getrenntlebenden wird die Spitze genommen, weil sie sich einigen.

Das erspart Ihnen den klassischen Rosenkrieg.

Als Basis eines folgenden Scheidungsverfahrens können Sie nicht nur das Scheidungsverfahren beschleunigen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung kommen Sie unter Umständen mit einem Anwalt aus. Zwar besteht in dem Verfahren vor dem Familiengericht Anwaltszwang. Wenn sich beide Parteien über alle wesentlichen Fragen einig sind, kann eine Partei im Scheidungstermin das Einverständnis mit der Scheidung auch ohne eigenen Anwalt erklären.

Eine kostensparende Lösung. Ein Partner muss in dieser Konstellation anwaltlich vertreten sein. Hier können sich die Betroffenen durch interne Vereinbarung die Kosten für den einen Rechtsanwalt teilen.

4. Folgt der Scheidungsfolgenvereinbarung zwingend die Scheidung?

Die Vereinbarung bezieht sich auf die Trennungsfolgen. Ob Sie danach die Scheidung einreichen oder nicht, bleibt Ihre Entscheidung.

Vor allem ist die Einleitung des Scheidungsverfahrens schon deshalb kein Automatismus, weil dazu ein gesonderter Antrag notwendig ist. Manche Eheleute trennen sich, lassen sich aber niemals scheiden.

Wann sie eine Trennungsfolgenvereinbarung abschließen, entscheiden Sie selbst.

Trennungsfolgen werden häufig auch in einem Ehevertrag vor der Ehe geregelt. Dann geht es um den Güterstand, den Versorgungsausgleich, das Sorgerecht und mehr. Hier führt der Weg immer zum Notar.

5. Mit den Trennungsfolgen zum Anwalt?

Sollten Sie noch keine Erfahrungen mit Trennungsfolgenvereinbarungen haben, raten wir dazu, die Vereinbarung mit Unterstützung eines Rechtsanwalts zu entwerfen.

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht sorgt dafür, dass die Vereinbarung das von Ihnen Gewollte enthält und ihre rechtliche Wirkung entfalten kann. Bei der Gestaltung der Vereinbarung kann es sonst schnell passieren, dass etwas Wichtiges vergessen wird.

Denken Sie zum Beispiel bei der Trennung an die Änderung eines gemeinsamen Testaments?

Außerdem können Sie mit dem Anwalt und Ihrem Noch-(Ehe)Partner mit der professionellen Trennungsfolgenvereinbarung den Grundstein für eine einvernehmliche Scheidung legen.

Ihr Rechtsanwalt schafft nicht zuletzt die von Ihnen gewünschte Rechtssicherheit. Das gelingt vor allem durch professionelle Formulierungen in der Vereinbarung, die keine Fragen offenlassen.

6. Gilt die Trennungsfolgenvereinbarung zwingend auch für Scheidungsfolgen?

Häufig vereinbaren die Parteien in einer Vereinbarung zu den Trennungsfolgen, dass im Falle einer Scheidung bestimmte Sachverhalte neu geregelt werden. Es ist aber auch möglich, Trennungs- und Scheidungsfolgen gleich miteinander zu kombinieren.

Ohne weitere Vereinbarungen sind Trennungsfolgen zunächst getrennt von Scheidungsfolgen zu betrachten.

Sind die Regelungen zu den Trennungsfolgen rechtlich durchsetzbar?

Oft vereinbaren die Parteien für Zahlungsforderungen aus der Vereinbarung zusätzlich eine sofortige Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung. Ihr Anwalt für Familienrecht berät Sie dazu umfassend.

Fehlt eine solche Klausel, müssten die Forderungen aus der Trennungsfolgenvereinbarung unter Umständen erst gerichtlich geltend gemacht werden, um zu einem vollstreckungsfähigen Titel zu kommen.

An dieser Stelle werden zumindest formfreie Trennungsfolgenvereinbarungen regelmäßig behandelt wie andere privatrechtliche Verträge auch. Lassen Sie sich zum Thema anwaltlich beraten.

7. Können auch unverheiratete Paare Trennungsfolgen regeln?

Vertragliche Regelungen zu Trennungsfolgen sind hier besonders zu empfehlen, da die typischen gesetzlichen Regelungen für Eheleute nicht greifen. Gerne beraten wir Sie dazu umfassend.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin zur Gestaltung einer Trennungsfolgenvereinbarung. Wir beraten Sie und begleiten Sie als Familienrechtsanwälte durch Trennung/Scheidung.

Rufen Sie uns einfach an unter  0511 220 053 30 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kellermann-kohlrautz.com. Wir beraten Sie gerne!

Bilderquellennachweis: © AndreyPopov | PantherMedia

Martina Kellermann
Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
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