Scheidungskosten – wie teuer wird das Ende einer Ehe?

Eine Scheidung tut nicht selten doppelt weh. Zum einen ist die Trennung vom Ehepartner oder von der Ehepartnerin ein sehr emotionales Ereignis und ein gravierender Schritt im Lebenslauf. Besonders, wenn Sie gemeinsame Kinder haben. Zum anderen belasten die Scheidungskosten den Geldbeutel.

Scheidungskosten
Gerne berate ich Sie zu Ihren Scheidungskosten. Rufen Sie uns an unter 0511 – 22 00 53 30 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kellermann-kohlrautz.de.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die zu erwartenden Kostenpunkte, wobei eine pauschale Angabe nicht gemacht werden kann.

Was konkrete Summen angeht, ist jeder Scheidungsfall eine besondere Angelegenheit, da die Einkommens- und Vermögensverhältnisse von Paar zu Paar unterschiedlich sind.

Inhalte dieser Seite

1. Welche Scheidungskosten fallen an?
2. Wie setzt sich der Verfahrenswert zusammen?
3. Die einvernehmliche Scheidung und ihre Kosten
4. Zwei häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Scheidungskosten
Fazit: Setzen Sie auf professionelle Unterstützung

1. Welche Scheidungskosten fallen an?

Bei Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht herrscht ein Anwaltszwang. Das heißt, dass Sie um Scheidungskosten für einen Anwalt oder eine Anwältin nicht herumkommen. Darüber hinaus fallen Gerichtsgebühren an, denn ohne einen Beschluss des Gerichts gibt es keine Scheidung.

Der finanzielle Aufwand für Gericht und Anwalt richtet sich nach dem so genannten Verfahrenswert. Bis zum Jahr 2009 war hierfür der Begriff „Streitwert“ gebräuchlich.

Es bleibt also festzuhalten, dass bei der offiziellen Trennung zumindest Scheidungskosten nach dem Verfahrenswert bzw. Scheidungskosten nach dem Gegenstandswert zu zahlen sind.

Müssen noch Folgesachen wie Unterhaltszahlungen, Sorgerecht, Versorgungs- und Zugewinnausgleich gerichtlich geregelt werden, fallen weitere Kosten an, da sich dadurch der Verfahrenswert erhöht.

2. Wie setzt sich der Verfahrenswert zusammen?

Der Verfahrenswert bildet die Grundlage für Anwalts- und Gerichtskosten. Seine Höhe hängt ab

  1. vom Nettoeinkommen und Vermögen der beiden Ehegatten,
  2. von der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder sowie
  3. von der Anzahl der Anrechte im Versorgungsausgleich

Für die Feststellung wird das Nettoeinkommen beider Eheleute mit dem Faktor 3 multipliziert. Davon kann für jedes Kind unter 18 Jahren ein Freibetrag von 250 Euro monatlich abgezogen werden. Hier ein grobes Beispiel als ungefähre Richtlinie, wobei der Versorgungsausgleich nicht berücksichtigt wird:

Wenn beide Gatten zusammen 4.000 Euro netto verdienen und zusammen zwei unterhaltspflichtige Kinder haben, liegen die Anwaltskosten ungefähr zwischen 1.500,00 € und 1.800,00 €, die Gerichtskosten zwischen 444,00 € und 534,00 €.

Genauere Auskünfte kann ich Ihnen als Ihre Anwältin geben, wenn ich die genauen Zahlen kenne.

3. Die einvernehmliche Scheidung und ihre Kosten

Nicht jedes Ehepaar trennt sich mit großen Streitigkeiten oder in einem zermürbenden „Rosenkrieg“. Wenn beide Ehegatten die Scheidung wünschen und sich auch über alle damit zusammenhängenden Fragen einig sind, können sie einvernehmlich auseinander gehen.

Einigkeit muss bestehen bezüglich des Umgangs- und Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder (falls vorhanden), über Unterhaltszahlungen, die Auflösung des Haushalts sowie über die Vermögensaufteilung. Das obligatorische Trennungsjahr nach § 1566 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) muss allerdings eingehalten werden.

Sie können sich darauf einigen, dass lediglich von einem der Ehegatten ein Anwalt beauftragt wird, Sie können sich hier allerdings beide gemeinsam beraten lassen. Vor Gericht kann der Anwalt/die Anwältin allerdings nur für eine Seite tätig werden.

Grundsätzlich werden die Kosten aber hierdurch reduziert, wenn man sich darüber einigt, dass die Kosten für den beauftragten Anwalt/die beauftragte Anwältin geteilt werden.

Eine Scheidung ohne Rechtsanwaltskosten gibt es nicht, da § 114 FamFG zwingend vorschreibt, dass der Scheidungsantrag selbst nur durch einen Anwalt oder eine Anwältin eingereicht werden kann.

4. Zwei häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Scheidungskosten

Viele Mandanten stellen immer wieder zwei Fragen:

1. Kann ich bei meiner Steuererklärung die Scheidungskosten absetzen?
2. Kommt meine Rechtsschutzversicherung für Scheidungskosten auf?

Die erste Frage lässt sich eindeutig beantworten: Nein. Seit dem 1. Januar 2013 ist es nach einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes nicht mehr möglich, Scheidungskosten von der Steuer abzusetzen.

Dies gilt grundsätzlich für die Kosten jedes Rechtsstreits mit einer einzigen Ausnahme, nämlich, wenn die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen durch Prozesskosten gefährdet wird. Dies ist aber bei Scheidungskosten nicht zu erwarten.

Die zweite Frage ist nicht so einfach zu beantworten. Hier kommt es darauf an, welche Klauseln in der Versicherungspolice festgehalten sind, denn jede Versicherung handhabt den Rechtsschutz bei Scheidungsfragen anders.

In der Regel muss jedoch von beiden Eheleuten gemeinsam zuvor eine Ehe-Rechtsschutzversicherung als zusätzliche Komponente zur vorhandenen Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.

Eine Erstberatung ist durch die meisten Rechtsschutzversicherungen abgedeckt. Bezüglich der Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten bestehen jedoch große Unterschiede zwischen den Versicherern. Hierzu nehmen Sie am besten direkt Kontakt mit Ihrem Dienstleister auf.

Fazit: Setzen Sie auf professionelle Unterstützung

Ob einvernehmlich oder nicht – für eine Scheidung benötigen Sie eine Anwältin/einen Anwalt, der Sie allein oder als Ehepaar vertritt. In den meisten Fällen einer endgültigen Trennung sind viele Einzelheiten zu klären, über die Sie wegen der außergewöhnlichen emotionalen Situation vielleicht noch gar nicht nachgedacht haben.

Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner! Als Fachanwältin für Familienrecht kenne ich die Gesetzeslage genau und bringe viel Erfahrung aus meinen bisherigen Verhandlungen vor Gericht mit. Ich kann Sie kompetent unterstützen und dazu beitragen, dass Ihre Scheidung so reibungslos wie möglich verläuft.

Bildquellennachweis: stadtratte / panthermedia.net

Martina Kellermann
Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
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