Scheidung online einreichen – Was ist möglich?

Wenn Sie eine Scheidung online einreichen möchten, sparen Sie vor allem eines: Zeit. Zwar gelten inhaltlich die gleichen Voraussetzungen wie für eine „normale“ Scheidung, die Besonderheit liegt jedoch in der Kommunikationsweise.

Statt persönlich vorstellig zu werden, regeln Sie das Wichtigste mit Ihrer Anwältin (oder Ihrem Anwalt) auf digitalem Weg.

Scheidung online einreichen
Sie wollen die Scheidung online einreichen? Kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0511 220 053 30. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Was dabei zu beachten ist, wenn Sie eine Scheidung online einreichen wollen, erläutert der folgende Beitrag.

  1. Kann man sich online scheiden lassen?
  2. Wann bietet sich eine Online-Scheidung an?
  3. Kann man die Scheidung selbst einreichen?
  4. Wie kann ich die Scheidung online einreichen?
  5. Wie lange dauert eine Online-Scheidung?
  6. Wie viel kostet eine Online-Scheidung?
  7. Fazit
  8. FAQ

1. Kann man sich online scheiden lassen?

Um Verwirrung zu vermeiden, muss kurz festgehalten werden: Grundsätzlich können Sie sich nicht online scheiden lassen.

Ob eine Ehe geschieden wird, hängt von der Entscheidung des Familiengerichts ab. Hierzu muss eine Rechtsanwältin (oder ein Rechtsanwalt) beauftragt werden, die einen Scheidungsantrag bei Gericht einreicht und beide Ehepartner müssen bei einem darauffolgenden Verhandlungstermin vor Gericht persönlich erscheinen.

Es ist jedoch möglich, dass Sie die Anwältin mit Ihrem Scheidungsverfahren online beauftragen und einzelne Aspekte, die sonst in einem persönlichen Gespräch mit Ihrer Anwältin besprochen werden, online klären. Bei einer sogenannten Online-Scheidung erfolgt die gesamte Kommunikation mit Ihrer Anwältin beispielsweise per E-Mail, Videochat, Fax oder Telefon. Ein persönlicher Termin mit Ihrer Anwältin ist dann nicht mehr notwendig.

Der Vorteil, den eine Online-Scheidung mit sich bringt, liegt vor allem in der Zeitersparnis. Ihre Dokumente können schneller als auf postalischem Weg versendet werden. Sie müssen keine langen Wartezeiten für einen Anwaltstermin in Kauf nehmen. Außerdem wird die Kommunikation erleichtert, falls beide Ehepartner an verschiedenen Orten leben, da eine Anreise zu Anwaltsterminen entfällt.

2. Wann bietet sich eine Online-Scheidung an?

Scheidung online einreichen: eine Online – Scheidung bietet sich an, wenn sich die Ehepartner bezüglich der Scheidung und ihrer Folgen bereits geeinigt haben. Man spricht in diesem Fall gemäß § 1566 Abs. 1 BGB von einer einvernehmlichen Scheidung, bei der unweigerlich vermutet wird, dass die Ehe “gescheitert” ist, wenn seit der Trennung der Ehepartner mindestens ein Jahr verstrichen ist.

Das Gericht muss in diesem Fall den Sachverhalt nicht mehr aufklären und prüfen, ob die Ehe nach § 1565 Abs. 1 BGB gescheitert ist, sondern kann nach Anhörung beider Ehepartner die Scheidung aussprechen. Sie sparen sich damit weitere Gerichtstermine, die ansonsten anfallen können.

Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, sollte bei folgenden Fragen Einigkeit zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner bestehen:

  • Wer hat das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder?
  • Welche Regeln gelten für den Umgang mit den gemeinsamen Kindern?
  • Hat ein Ehepartner Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegen den anderen Ehepartner, beispielsweise weil er aufgrund der Ehe seinen Job aufgegeben hat oder ihm Kindesunterhalt zusteht?
  • Haben Sie gemeinsam Vermögenswerte angeschaffen, die aufgeteilt wurden?
  • Sind Sie Verbindlichkeiten eingegangen und wer verpflichtet sich in Zukunft zur Zahlung dieser?

Bestehen Ansprüche im Rahmen eines Zugewinnausgleichs, weil ein Ehepartner innerhalb der Ehe mehr erwirtschaftet als der andere?

Besteht zwischen Ihnen und Ihrem Ehepartner Streit bezüglich sehr vieler dieser Punkte oder herrscht zwischen Ihnen ein angespanntes Verhältnis, sodass damit zu rechnen ist, dass es im Scheidungsverfahren zu Konflikten kommen wird, ist von einer Online-Scheidung abzuraten. Hier kann ein persönliches Gespräch der bessere Weg sein, um eine Lösung zu finden.

Kontaktieren Sie uns gerne und wir finden gemeinsam heraus, was der schnellste Weg für Ihre Scheidung ist. Wir unterstützen Sie sowohl bei einer Online-Scheidung als auch bei der Lösung einer komplizierten Situation!

3. Kann man die Scheidung selbst einreichen?

Nein, gemäß § 114 FamFG müssen Sie sich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen. Man spricht auch von einem Anwaltszwang. Das bedeutet, eine Anwältin (oder ein Anwalt) muss beauftragt werden, den Scheidungsantrag bei Gericht einzureichen.

Sie können den Scheidungsantrag nicht selbst einreichen und auch eine anwaltliche Beratung entfällt nicht. Stattdessen bietet die Online-Scheidung lediglich ein vereinfachtes Verfahren, um mit Ihrer Anwältin zu kommunizieren. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, ihrer Anwältin alle erforderlichen Angaben und Unterlagen online zukommen zu lassen.

Achtung: Wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen möchten, muss nicht jeder Ehepartner unterschiedliche Rechtsanwält*Innen beauftragen. Es genügt, wenn eine Rechtsanwältin für die Antragstellung beauftragt wird und der Ehepartner ohne eigenen Anwalt der Scheidung zustimmt (§ 114 Abs. 4 FamFG). So sparen Sie zusätzliche Kosten.

4. Wie kann ich die Scheidung online einreichen?

Die Schritte einer Online-Scheidung unterscheiden sich im Wesentlichen nicht von denen einer „normalen“ Scheidung:

  • Kontaktaufnahme und Beauftragung der Anwältin über den digitalen Weg
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung: Einigung beider Ehepartner über die Scheidung und den damit verbundenen Folgen
  • Zusendung erforderlicher Unterlagen über den digitalen Weg
  • Verstreichenlassen des Trennungsjahres
  • Einreichung des Scheidungsantrags bei Gericht durch die Rechtsanwältin
  • Zahlung des Gerichtskostenvorschusses
  • Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner durch das Gericht
  • Gegebenenfalls Versorgungsausgleich
  • Scheidungstermin vor Gericht, zu dem beide Ehepartner persönlich erscheinen müssen
  • Bei einer einvernehmlichen Scheidung: Anhörung beider Ehepartner
  • In sonstigen Fällen Prüfung des Gerichts, ob die Ehe „gescheitert“ ist
  • Gericht spricht den Scheidungsbeschluss aus, mit dessen Rechtskraft die Ehe als geschieden gilt

Achtung: Das sogenannte Trennungsjahr kann nur im Härtefall entfallen. Dies ist der Fall, wenn ein Fehlverhalten auf Seiten des Ehepartners vorliegt und eine unzumutbare Belastung für den anderen Ehepartner darstellt. Dies wäre beispielsweise bei körperlicher Gewalt anzunehmen.

5. Wie lange dauert eine Online-Scheidung?

Die Dauer der Online-Scheidung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Regel beträgt sie jedoch 3-12 Monate, je nach Komplexität des Falls. Ausschlaggebend ist unter anderem, bei wie vielen Fragen bereits Einigkeit besteht.

6. Wie viel kostet eine Online-Scheidung?

Die Kosten einer Online-Scheidung setzen sich wie bei einer „normalen“ Scheidung aus Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zusammen. Die Höhe ist dabei vom Verfahrenswert abhängig und richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehepartner.

Im Ergebnis kommen daher ähnliche Kosten auf Sie zu, die auch in einem „normalen“ Scheidungsverfahren anfallen würden. Eine pauschale Bezifferung ist jedoch nicht möglich.

Lassen Sie sich einvernehmlich scheiden, hat dies aber einen Kostenvorteil. Da nur eine Anwältin beauftragt werden muss, können Sie sich die Anwaltskosten teilen. Zudem müssen Sie auch nur dann Gerichtskosten zahlen, wenn das Gericht tätig wurde. Eine vorherige außergerichtliche Einigung der Ehepartner hat daher positive Auswirkungen auf die anfallenden Gerichtskosten.

7. Fazit

  • Eine Ehe kann nicht online geschieden werden. Für die Einreichung des Scheidungsantrags benötigen Sie eine Anwältin (oder einen Anwalt), die Sie jedoch online mit Ihrer Scheidung beauftragen können.
  • Bei einer Online-Scheidung erfolgt die Kommunikation mit Ihrer Anwältin digital beispielsweise per E-Mail, Fax oder Videochat.
  • Die Online-Scheidung hat den Vorteil der Zeitersparnis.
  • Das Familiengericht entscheidet nach Einreichung des Scheidungsantrags über die Scheidung. Sie müssen hierzu beide persönlich anwesend sein.
  • Die Online-Scheidung bietet sich bei unkomplizierten Scheidungsfällen an, wenn sich beide Ehepartner bereits geeinigt haben über die Trennung und ihre rechtlichen Folgen.
  • Auf die Ehepartner kommen die gleichen Kosten wie bei einem gewöhnlichen Scheidungsverfahren zu.

8. FAQ

Kann man sich online scheiden lassen?

Grundsätzlich kann man sich nicht online scheiden lassen. Die Scheidung erfolgt durch das Familiengericht, wobei eine Anwältin den Scheidungsantrag einreicht und persönliche Anwesenheit der Ehepartner bei Gericht erforderlich ist. Dennoch können Sie die Anwältin online beauftragen und kommunizieren.

Wann bietet sich eine Online-Scheidung an?

Eine Scheidung, die überwiegend online und am Telefon vorbereitet wird, bietet sich an, wenn beide Ehepartner einvernehmlich sind und Fragen zu Sorgerecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung geklärt sind.

Wie lange dauert eine Online-Scheidung?

Die Dauer (3-12 Monate) und Kosten hängen vom Fall ab und entsprechen im Wesentlichen denen einer herkömmlichen Scheidung.

Kann man die Scheidung selbst/online einreichen?

Nein, gemäß § 114 FamFG müssen Sie sich vor Gericht anwaltlich vertreten lassen. Man spricht auch von einem Anwaltszwang. Sie können den Scheidungsantrag nicht selbst einreichen. Die Online-Scheidung bietet lediglich eine vereinfachte Kommunikation mit der Anwältin über digitale Wege. Beide Ehepartner können dieselbe Anwältin beauftragen, um Kosten zu sparen.

Wie viel kostet eine Online-Scheidung?

Auch die Kosten einer weitestgehend online vorbereiteten Scheidung setzen sich aus Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zusammen. Sie variieren je nach Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Ehepartner und dem Verfahrenswert. Ein Kostenvorteil entsteht bei einvernehmlicher Scheidung, da nur eine Anwältin beauftragt wird und die Gerichtskosten entfallen, wenn das Gericht nicht tätig wird. Eine pauschale Bezifferung ist nicht möglich.

Bildquellennachweis: © HayDmitry | PantherMedia

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Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
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