Mit einer Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine Scheidung senken

Eine Scheidung ist teuer. Lohnt sich eine Rechtsschutzversicherung um die Kosten für eine Scheidung zu senken?

Viele Kosten kommen bei einer Scheidung auf einen zu: das Vermögen muss im Rahmen des Zugewinnausgleichs aufgeteilt werden, der Versorgungsausgleich muss durchgeführt und mögliche Unterhaltsansprüche geklärt werden. 

Rechtsschutzversicherung Scheidung
Möchten Sie gerne weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung? Rufen Sie uns an unter 0511 – 22 00 53 30 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kellermann-kohlrautz.de.

Abhängig vom Verfahrenswert und von der gerichtlichen beziehungsweise außergerichtlichen Klärung streitiger Sachverhalte fallen Anwaltskosten und Gerichtskosten für das Scheidungsverfahren an. 

Da liegt es nahe, eine Rechtsschutzversicherung für die Scheidung abzuschließen. 

Welchen Leistungsumfang sie hat und worauf Sie achten sollten – Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier. 

Inhalt

  1. Leistungsumfang: Was zahlt eine Rechtsschutzversicherung bei einer Scheidung?
  2. Rechtsschutzversicherung für die Scheidung: Welche Inhalte hat eine Erstberatung?
  3. Rechtsschutzversicherung mit der Komponente Eherechtsschutz
  4. Wenn die finanziellen Verhältnisse für eine Scheidung nicht ausreichen
  5. Lassen Sie sich vom Anwalt beraten

1. Leistungsumfang: Was zahlt eine Rechtsschutzversicherung bei einer Scheidung?

Ein Scheidungsverfahren kann bei einer einvernehmlichen Scheidung nach dem Trennungsjahr vollzogen werden. Oftmals zieht es sich jedoch über mehrere Jahre hin, wenn sich die Parteien in Bezug auf zu klärende Sachverhalte nicht einig sind. 

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen lediglich die Kosten für die Erstberatung. Das ist jedoch nur dann der Fall, wenn Sie eine Privatrechtsschutzversicherung haben, in der die Komponente Familienrecht explizit enthalten ist. 

In diesem Familientarif sind der Ehepartner oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers mitversichert. 

Die Kosten für die Erstberatung sind der Höhe nach gedeckelt. Nach § 34 RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) darf ein Rechtsanwalt 190 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für die Erstberatung verlangen. 

Hinzu kommen 20 Euro für Porto und gegebenenfalls für sonstige notwendige Auslagen. Diese Beschränkung gilt lediglich für Verbraucher, nicht jedoch für Freiberufler und Gewerbetreibende. 

Die Erstberatung ist also nicht kostenlos, auch wenn das zunächst den Anschein hat und nicht über die Vergütung gesprochen wird. Nach § 612 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) hat ein Anwalt Anspruch auf die sogenannte übliche Vergütung, es sei denn, Sie haben mit Ihrem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung getroffen. 

Aufgrund der Preisgestaltungsfreiheit haben Rechtsanwälte die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung anzubieten, ohne gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. 

2. Rechtsschutzversicherung für die Scheidung: Welche Inhalte hat eine Erstberatung?

Da bei einer Rechtsschutzversicherung für die Scheidung regelmäßig nur die Erstberatung versichert ist, stellt sich die Frage, welche Sachverhalte in der Erstberatung geklärt werden können. 

Das Erstgespräch dient der Vertrauensbildung zwischen Anwalt und Mandant sowie dem beiderseitigen Kennenlernen. 

Dieses erste Gespräch verdeutlicht, dass die anwaltliche Vertretung in Scheidungsangelegenheiten über die bloße Rechtsberatung in Bezug auf Trennung und Scheidung hinausgeht. 

Die Erstberatung verlangt nicht nur Einfühlungsvermögen, sondern auch die Fähigkeit, gut zuhören zu können. Insoweit wird beim Erstberatungsgespräch der Sachverhalt erläutert und Aspekte mit rein emotionalem Charakter von rechtlichen Fakten unterschieden. 

Das bedeutet, dass die rechtlichen Sachverhalte lediglich angerissen werden können. 

Zu diesen rechtlichen Fakten beziehungsweise sogenannten Scheidungsfolgesachen gehören: 

  • Aufteilung des Hausrats und des Vermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs
  • Aufteilung von vorhandenen Immobilien
  • Versorgungsausgleich beziehungsweise Rentenansprüche aus Partnerschaft und Ehe
  • Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt
  • Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder sowie Kindesunterhalt

Das bedeutet, dass die Kosten für die Erstberatung nur übernommen werden, wenn Sie eine Privatrechtsschutzversicherung haben, in der das Familienrecht mitversichert ist. 

Alle übrigen Kosten für den Anwalt sowie die Gerichtskosten, die nach der Erstberatung und insbesondere für Scheidungsfolgesachen entstehen, müssen Sie selbst tragen. 

3. Rechtsschutzversicherung mit der Komponente Eherechtsschutz

Eine andere Möglichkeit ist, eine Privatrechtsschutzversicherung abzuschließen mit dem Zusatzbaustein Eherechtsschutz, wobei die Angebote dünn gesät sind. 

Dieser zusätzliche Baustein der Rechtsschutzversicherung für die Scheidung stellt sicher, dass nicht nur eine Kostenübernahme für die Erstberatung erfolgt. Darüber hinaus werden auch die durch eine Scheidung anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen, wobei sich der Eherechtsschutz auf beide Ehepartner erstreckt. 

Allerdings hat diese Rechtsschutzversicherung für die Scheidung einen Haken. Bis sich der Rechtsschutz entfaltet, müssen Sie eine Wartezeit von drei Jahren einhalten. 

Sofern Sie bereits eine Privatrechtsschutzversicherung haben, können Sie diese um den Baustein Eherechtsschutz erweitern, sofern dieser angeboten wird. Ob der Versicherungsschutz rückwirkend gilt, muss mit dem jeweiligen Versicherer geklärt werden. 

Die Prämienzahlungen für eine Privatrechtsschutzversicherung mit Eherechtsschutz sind aufgrund der hohen Kosten für eine Scheidung und die umfassende Kostenübernahme entsprechend hoch.

Wichtig ist, dass Sie sich das Kleingedruckte genau ansehen, denn die Kostenübernahme ist regelmäßig der Höhe nach gedeckelt. Achten Sie auch auf die konkreten Inhalte, die die Kosten für die Scheidung sowie für Scheidungsfolgesachen beinhalten sollten. 

Das gilt sowohl für die Inanspruchnahme von Scheidungsanwälten beider Partner als auch für die Gerichtskosten. Meistens sind die Leistungen der Höhe nach begrenzt. Das bedeutet, dass für die Versicherungssumme ein Höchstbetrag festgesetzt wird. 

4. Wenn die finanziellen Verhältnisse für eine Scheidung nicht ausreichen

Keine Sorge, niemand muss verheiratet bleiben, weil die Scheidungskosten zu hoch sind. Der Staat bietet Eheleuten eine Finanzierungshilfe in Form der Prozesskostenhilfe an, die seit 2009 im Familienrecht Verfahrenshilfe genannt wird. 

Sofern sie positiv beschieden wird, müssen Sie keine Gerichtskosten zahlen. Anderes gilt für die Anwaltskosten, deren Übernahme von der Höhe des jeweiligen Einkommens abhängig ist, wobei Ratenzahlung möglich ist. 

Die Verfahrenshilfe ist eine Option, wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen oder durch hohe Verbindlichkeiten belastet sind. 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine Rechtsschutzversicherung für eine Scheidung dann empfehlenswert ist, wenn Sie Ihre Privatrechtsschutzversicherung mit dem Zusatzbaustein Eherechtsschutz abschließen beziehungsweise erweitern. 

Diesbezüglich ist jedoch eine dreijährige Wartezeit zu berücksichtigen. Sofern Sie über ein geringes Einkommen verfügen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe.

5. Lassen Sie sich vom Anwalt beraten

Wir vertreten Ihre rechtlichen und persönlichen Interessen beim Aushandeln der Scheidungsfolgenvereinbarungen und im Scheidungsverfahren. 

Außerdem beraten wir Sie auf der Suche nach der passenden Rechtsschutzversicherung für die Scheidungund bezüglich Ihrer Aussichten auf Verfahrenskostenhilfe. Kontaktieren Sie uns!

Bilderquellennachweis: © Randolf Berold / PantherMedia

Martina Kellermann
Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
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