Der Kindesunterhalt beim Wechselmodell

Ein komplexes Thema ist der Kindesunterhalt beim Wechselmodell, wenn es um die Betreuung des Kindes durch beide Elternteile geht.

Kindesunterhalt beim Wechselunterhalt
Haben Sie Fragen zum Wechselmodell beim Kindesunterhalt? Dann rufen Sie uns an unter 0511 220 053 30. Wir beraten Sie gerne!

Fragen zum Kindesunterhalt spielen nach Trennung und Scheidung eine Schlüsselrolle. Auch der Gesetzgeber räumt dem Unterhaltsanspruch für Kinder eine erhebliche Priorität ein. 

Verstöße gegen die Unterhaltspflicht sind sogar strafbewehrt. 

Immer wieder kommt es auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen den Beteiligten zur Höhe des Kindesunterhalts. Bestimmt werden diese Streitigkeiten häufig durch die großen Unsicherheiten, die für das Wechsel- oder Pendelmodell in der Betreuung des Kindes charakteristisch sind. 

Erfahren Sie in diesem Beitrag mehr zum Kindesunterhalt beim Wechselmodell.

Inhalt

  1. Was heißt Wechselmodell in der Betreuung von Kindern?
  2. Vor- und Nachteile des Wechselmodells
  3. Die rechtliche Bewertung als Wechselmodell ist schwierig
  4. Das Wechselmodell und der zu zahlende Unterhalt
  5. Das Wechselmodell und anwaltliche Beratung

1. Was heißt Wechselmodell in der Betreuung von Kindern?

Bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eheleuten wechseln sich diese in der Betreuung der Kinder ab. Das Kind/die Kinder lebt/leben abwechselnd bei dem einen und bei dem anderen Elternteil. 

Klassisch ist in der Betreuung von Kindern nach Trennung oder Scheidung normalerweise das Residenzmodell. 

Dabei lebt das Kind im Wesentlichen bei dem einen Elternteil, während der andere Elternteil seine Betreuungsleistungen nur sehr zeitweise und vornehmlich durch Leistung von Kindesunterhalt erbringt. 

Dagegen wird beim Wechselmodell davon ausgegangen, dass die Elternteile jeweils in gleicher Intensität ihre Betreuungsleistung erbringen, wozu auch das regelmäßige Wohnen beim jeweiligen Elternteil zählt. 

Rechtlich gesehen ist das Wechselmodell mit verschiedenen Fragestellungen verbunden. Vor allem die Berechnung des Unterhalts kann schwierig sein.

2. Vor- und Nachteile des Wechselmodells

Kritiker des Wechselmodells beklagen vor allem den erhöhten logistischen Aufwand im Zusammenhang mit dieser Art der Betreuung. 

Häufig ist die Rede von einem fordernden Alltag im Pendelmodell mit ständig gepackten Koffern, das sich nach Meinung von Experten auf die Kinder negativ auswirken kann. Auf der anderen Seite erleben die Kinder beim Wechselmodell beide Eltern im Alltagsleben. 

Dies kann ihre Entwicklung fördern. 

Gelingen kann ein Wechselmodell nur, wenn die Eltern in der Lage sind, vernünftig miteinander zu kommunizieren und den Alltag zu gestalten. Auch sollte nicht vergessen werden, dass ein Leben mit dem Wechselmodell die Kosten für die Familie erhöhen kann. 

Eine erfolgreiche Umsetzung des Wechselmodells setzt voraus, dass es zwischen den Elternteilen keine anhaltenden Unterhaltsstreitigkeiten gibt. 

In Mangelfällen, in denen beide Elternteile durch die Trennung/Scheidung mit wenig Geld auskommen müssen, ist das Wechselmodell schon wegen der möglicherweise erhöhten Kosten nicht empfehlenswert.

3. Die rechtliche Bewertung als Wechselmodell ist schwierig

Noch komplexer wird das Thema dadurch, dass echte von unechten Wechselmodellen zu unterscheiden sind. Beim unechten Wechselmodell überwiegt die Betreuungsleistung des einen Elternteils erheblich. 

Vergleicht man die Betreuungsleistungen der beiden Elternteile, dürfen diese regelmäßig nicht mehr als 10 % voneinander abweichen. Andernfalls verneinen Gerichte die Anwendung des Wechselmodells.

Auch wenn etwa im Erkrankungsfall das Kind nur von einem Elternteil betreut wird, nehmen die Familiengerichte ein unechtes Wechselmodell an. Ebenso kann es sich auf die rechtliche Bewertung von Betreuungsleistungen auswirken, wenn etwa ein Elternteil dauernd Überstunden leistet und der anderen Elternteil in diesem Fall die Betreuung übernimmt. 

Außerdem kann das echte Wechselmodell verneint werden, werden ein Elternteil für ganz spezifische Alltagsleistungen allein zuständig ist wie beispielsweise die Beschaffung von Schulmaterial. 

Das Wechselmodell setzt zwingend voraus, dass beide Elternteile im gleichen Maße den Alltag des Kindes gestalten. Vielfach scheitert das Pendelmodell daran, dass es nicht konsequent umgesetzt wird.

4. Das Wechselmodell und der zu zahlende Unterhalt

Zum Kindesunterhalt beim Wechselmodell gilt Folgendes: Es werden jetzt beide Elternteile unterhaltspflichtig. 

Die Einkommensverhältnisse beider Elternteile müssen einer gesonderten Prüfung unterzogen werden, um zu berechnen, ob und welche Geldsummen beim Unterhalt zwischen den Elternteilen ausgeglichen werden müssen. Es stellt sich die Frage, ob ein Elternteil trotz wechselnder Betreuungsleistung noch etwas an den anderen Elternteil zu zahlen hat.

Die Berechnung ist kompliziert. Unter anderem müssen berücksichtigt werden

  • die Gesamteinkünfte jedes Elternteils.
  • ein etwaiger Mehrbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle, der sich aus den Gegebenheiten des Wechselmodells ergibt.
  • der jeweilige Selbstbehalt jedes Elternteils.
  • eine Aufteilung der Unterhaltsverpflichtungen jedes Elternteils.
  • das Kindergeld.

Die Differenz zwischen dem ermittelten Unterhaltsanteil und der Hälfte des Gesamtbedarfs an Unterhalt ergibt die Summe, die ein Elternteil gegebenenfalls an das andere Elternteil zahlen muss.

5. Das Wechselmodell und anwaltliche Beratung

Die meisten Eltern sind nicht in der Lage, selbstständig unterhaltsrechtliche Ausgleichsansprüche untereinander beim Wechselmodell zu berechnen. Zu komplex sind die zu berücksichtigenden Kostenpunkte. 

Soll das Wechselmodell bei seiner Einführung nicht schon zum Scheitern verurteilt sein, weil sich die Eltern nicht über den Unterhalt einigen können, sollte ein Anwalt für Familienrecht hinzugezogen werden. 

Ein Anwalt kann unterhaltsrechtliche Ausgleichsansprüche auch in komplexen Fallgestaltungen beim Wechselmodell berechnen. 

Die anwaltliche Begleitung schafft Klarheit zum Thema Kindesunterhalt beim Wechselmodell. 

Auch wenn es später bei der Durchführung des Pendelmodells zu Problemen kommt, ist der Familienrechtsanwalt der richtige Ansprechpartner. Ideal ist es, wenn Sie sich bereits vor Einführung eines Wechselmodells zu den Details dieser Gestaltung beraten lassen. 

So wissen Sie immer, von welchen Grundlagen Sie auch unterhaltsrechtlich bei diesem Betreuungsmodell ausgehen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin und erfahren Sie, was Sie individuell zum Kindesunterhalt beim Wechselmodell wissen müssen.

Bilderquellennachweis: © Pexels | Pixabay

Martina Kellermann
Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
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