Scheidung einvernehmlich: das Wichtigste im Überblick
- Von Martina Kellermann
Paare, die heiraten, vermuten nicht, dass sie eventuell einmal eine Ehescheidung abzuwickeln haben.
Tritt der Fall ein, gibt es gleich mehrere unangenehme Dinge zu bewältigen: die Klärung der Besitzverhältnisse nach der Scheidung, die Regeln rund um Sorgerecht und Unterhalt, den Frust über die Scheidung an sich – und natürlich auch den Ärger über die Kosten, die jede Scheidung mit sich bringt.
Die können aber durchaus erfreulich reduziert werden, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgt. Doch was bedeutet eigentlich Einvernehmlichkeit?
Und hat dies Einfluss auf das Trennungsjahr?
Unsere Kanzlei für Familienrecht in Hannover hat für Sie in diesem Beitrag das Wichtigste zu diesem Thema zusammengefasst.
Inhalt
- Scheidung ohne Anwalt
- Was ist wichtig?
- Die Regel mit dem Trennungsjahr
- Was ist der Nutzen einer Mediation?
- Ihre Vorteile durch die einvernehmliche Scheidung
- Die Kosten der Scheidung bei Einigung
- Unterstützung vom Fachanwalt
1. Scheidung ohne Anwalt?
Viele ehemalige Paare sind der Meinung, dass es für eine einvernehmliche Scheidung der Ehe keinen Rechtsanwalt bräuchte.
Doch das ist ein Irrtum: In der Bundesrepublik Deutschland ist es für Sie verpflichtend, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, wenn Sie sich scheiden lassen. Doch – und das ist ein wesentlicher Faktor für die Kostenreduzierung beim Scheidungsverfahren – Sie können sich durchaus den gleichen Anwalt nehmen.
Das ist natürlich nur dann ratsam, wenn Sie und Ihre Ex-Partnerin beziehungsweise Ihr Ex-Partner sich auch wirklich einig sind, was die relevanten Dinge bei einer Scheidung angeht.
2. Was ist wichtig?
Wenn eine Scheidung einvernehmlich abgewickelt werden soll, gibt es bestimmte Elemente, bei denen unbedingt Einigkeit herrschen sollte. Einige Beispiele sollen Ihnen das verdeutlichen.
Wenn Sie Kinder haben, ist es beispielsweise essentiell, dass Sie sich beim Sorgerecht ohne Einschränkungen einig sind.
Oder: Wenn Sie sich über den Besitz streiten sollten, ist es natürlich nicht empfehlenswert, einen gemeinsamen Rechtsanwalt einzuschalten, da dieser keine unterschiedlichen Ansprüche abhandeln kann.
Allerdings ist es so, dass einer der beiden Partner den Juristen konsultiert, der ihn dann auch vertritt. Außerdem gilt: Wenn einer der beiden Partner mit der Scheidung generell nicht einverstanden ist, ist die Basis für eine einvernehmliche Scheidung nicht gegeben.
Dies alles bedeutet eines: Die Kommunikation zwischen den beiden Noch-Eheleuten darf nicht gestört sein. Dies würde die einvernehmliche Scheidung torpedieren.
3. Die Regel mit dem Trennungsjahr
Viele Paare haben zwei Gründe, die Scheidung einvernehmlich zu gestalten. Zum einen ist es natürlich ein Vorteil, wenn man mit einem gemeinsamen Rechtsanwalt und Einigkeit bei den klassischen Streitpunkten Kosten einspart.
Zum anderen haben viele Eheleute aber auch den Plan, die Scheidung durch die Einigung noch zu verkürzen.
Doch gilt eine ganz klare Regelung: das Trennungsjahr. Es ist auch im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung ein verpflichtendes Element, mit dem der Gesetzgeber den Wert der Ehe schützt.
Das bedeutet im Übrigen nicht, dass es nicht einen Versöhnungsversuch zwischen Ihnen und Ihrem Partner geben dürfte: Bis zu drei Monate sind erlaubt und bezüglich einer Scheidung unschädlich.
4. Was ist der Nutzen einer Mediation?
Auch wenn noch einige Dinge zwischen Ihnen beiden konfliktbehaftet sein sollten, heißt dies noch nicht, dass die Scheidung einvernehmlich nicht durchzuführen wäre. Eine Möglichkeit, solche offenen Punkte noch zu besprechen, ist die Mediation.
Eine Mediatorin beziehungsweise ein Mediator ist eine Art überparteiliche Instanz, mit der Sie solche Dinge in entspanntem Rahmen klären.
Die Mediation ist durch ihren objektiven Charakter eine wertvolle Unterstützung. Sie wird von dafür rechtlich und psychologisch ausgebildeten Fachkräften durchgeführt.
5. Ihre Vorteile durch die einvernehmliche Scheidung
Wenn Sie bei uns in Hannover Ihre Scheidung einvernehmlich durch einen Fachanwalt für Familienrecht abwickeln, ist dies für Sie und Ihre/n Ex-Partnern/in mit einer ganzen Reihe von wirklich überzeugenden Vorteilen verbunden.
Zunächst sparen Sie sich natürlich die Nerven, die ein umfassender Streit rund um Ihre Scheidung beanspruchen könnte.
Insbesondere dann, wenn aus Ihrer Ehe Kinder hervorgegangen sind, ist es das A und O, diese nicht unnötig in einen eventuellen Scheidungskrieg zu involvieren.
Wenn die Scheidung einvernehmlich abgewickelt wird, ist in der Regel auch die Dauer kürzer, denn die Richter haben sich nicht mit zahlreichen Eingaben der beiden Parteien zu befassen. Als Hauptvorteil bei der gemeinsam geplanten und durchgeführten Scheidung hat sich aber der Kostenvorteil für die beiden Parteien herauskristallisiert.
6. Die Kosten der Scheidung bei Einigung
In unserer Kanzlei für Familienrecht in Hannover sind die Kosten ein wichtiges Thema für unsere Mandanten – insbesondere auch dann, wenn die Scheidung einvernehmlich abgewickelt werden soll.
Natürlich ist es unseriös, einen pauschalen Wert zu veranschlagen. Doch eine ungefähre Einschätzung der Kosten ist möglich: Oft kann die einvernehmliche Scheidung für einen Betrag von 1500 bis 2500 Euro plus Gerichtskosten (zwischen 200 und 400 Euro) durchgeführt werden.
Der Träger der Kosten kann unterschiedlich sein – es hängt vom Einzelfall ab. Auch Verfahrenskostenhilfe kann durch Sie beantragt werden, wenn dafür die Voraussetzungen gegeben sind.
7. Unterstützung vom Fachanwalt
Dass für den Scheidungsablauf Anwaltspflicht besteht, haben wir bereits beschrieben. Idealerweise nutzen Sie die Expertise, die Ihnen der Fachanwalt für Familienrecht bietet.
Mit dem Anwalt können Sie beispielsweise eine Scheidungsfolgenvereinbarung entwickeln. Auch die Beratung ist individuell und bedarfsgerecht.
Sie möchten Ihre Scheidung einvernehmlich gestalten? Bei uns erhalten Sie einen zeitnahen Termin für die Beratung. In unserer Kanzlei sind Sie vom Spezialisten für Familienrecht gut beraten.
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