Unterhaltspflicht nach Scheidung – das Wichtigste im Überblick

Die Unterhaltspflicht nach der Scheidung ist kein leichtes Thema. Ein Scheidungsverfahren ist im Familienrecht eine ganz besondere Auseinandersetzung. Denn zur rechtlichen Komponente ist – ähnlich vielen anderen familienrechtlichen Themen – auch der menschliche Aspekt wichtig.

Unterhaltspflicht Scheidung
Haben Sie Fragen zur Unterhaltspflicht nach der Scheidung? Rufen Sie uns an unter 0511 – 22005330. Wir helfen Ihnen!

Sie leben in Scheidung?

Dann haben Sie einerseits vielleicht die Unterhaltspflicht nach Scheidung zu regeln, andererseits sind Sie emotional so belastet, dass Sie gar keinen richtigen Plan haben, wie Sie das alles regeln sollen?

Rund um das Thema Unterhalt ist es daher wichtig, dass Sie einen juristischen Beistand haben, der Sie sowohl fachlich als auch menschlich optimal betreuen kann.

Der Rechtsanwalt für Familienrecht ist in diesem Zusammenhang der richtige Partner für Sie.

Inhalte dieser Seite

  1. Was bedeutet Unterhaltspflicht nach Scheidung eigentlich genau?
  2. Welche gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt sind wichtig?
  3. Welche Anspruchsvoraussetzungen für den Unterhalt gibt es?
  4. Das Unterhaltsverfahren komfortabel gestalten
  5. Die Regelung zum Unterhalt und ihre Konsequenzen
  6. Was der Anwalt für Sie tun kann

1. Was bedeutet Unterhaltspflicht nach Scheidung eigentlich genau?

Kein Paar, das eine Ehe schließt, vermutet, dass man sich einmal vor dem Scheidungsanwalt wiederfinden wird. Und doch wird jede dritte Ehe geschieden.

Zwei besonders emotionale Themen sind es, die in diesem Zusammenhang verhandelt werden: das Sorgerecht für eventuell gemeinsame Kinder und der Unterhalt für den Ex-Partner.

Der Kerngedanke der Unterhaltspflicht nach Scheidung ist es, dass der finanziell besser gestellte Partner für den ehemaligen Lebenspartner regelmäßige Zahlungen leistet, damit dieser durch die Scheidung nicht in eine wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.

In diesem Zusammenhang sind gleich zwei wichtige Begriffe abzugrenzen. Es gibt den klassischen Unterhalt, der nach der Ehescheidung einem Partner ausgezahlt wird und der in Scheidungsverhandlungen häufig zu Konflikten führt.

Und dann gibt es den sogenannten Trennungsunterhalt, der bis zur Scheidung bezahlt wird.

Wichtig: Ein Trennungsunterhalt bedeutet nicht automatisch, dass auch ein nachehelicher Unterhalt zu leisten ist.

2. Welche gesetzlichen Regelungen zum Unterhalt sind wichtig?

Das Thema Unterhalt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. In diesen Regelungen sind beispielsweise die Voraussetzungen geklärt, unter welchen ein Ehepartner berechtigt ist, vom Ex-Partner Unterhalt zu fordern.

In den Paragrafen ist aber auch verankert, wie sich der Unterhalt bereits einvernehmlich regeln lässt, wie dieser Unterhalt berechnet wird und was passiert, wenn der Unterhalt zahlende Partner insolvent wird oder verstirbt.

Die Regelungen und ihre Konsequenzen sind sehr komplex, sodass Sie dafür einen spezialisierten Anwalt konsultieren sollten.

3. Welche Anspruchsvoraussetzungen für den Unterhalt gibt es?

Auch rund um den Anspruch gilt: Es ist besser, sich vom Fachanwalt für Familienrecht beraten zu lassen.

Denn das BGB kennt gleich sieben Anspruchsvoraussetzungen für den Unterhalt nach einer Ehe. Ob davon einer für Sie zutreffend ist und welcher das ist, wird juristisch geprüft.

Dennoch gibt es einen Kerngedanken rund um die Debatte zum Thema Unterhaltspflicht nach Scheidung. Er besagt, dass grundsätzlich jeder der beiden Ehepartner nach der Scheidung eigenverantwortlich zu leben und auch zu wirtschaften hat.

Das bedeutet: Ein Unterhaltsanspruch nach Scheidung entsteht nicht automatisch.

Er wird erst dann geschaffen, wenn einer der beiden Partner – zum Beispiel die Frau, die aufgrund der Kindererziehung nur halbtags arbeitet – durch die Scheidung finanziell Probleme hat, die unzumutbar sind.

4. Das Unterhaltsverfahren komfortabel gestalten

Die Unterhaltspflicht nach Scheidung ist für beide Partner eine unangenehme Sache.

Partner A möchte möglichst viel Unterhalt bekommen. Partner B möchte keinen oder möglichst wenig Unterhalt zahlen.

Natürlich sind Konflikte vorprogrammiert, zumal ein Scheidungsverfahren in der Regel auch durch Emotionen gekennzeichnet ist. Mit einem Ehevertrag kann sich das Paar einiges ersparen.

Eine weitere Möglichkeit ist eine schriftliche Vereinbarung zum Unterhalt, die von den beiden Ehepartnern getroffen werden kann. Das BGB schreibt hier die notarielle Beurkundung vor.

Auch eine Unterhaltsvereinbarung im Rahmen des Scheidungsverfahrens ist natürlich möglich. Ihr Anwalt kann Sie kompetent und konkret beraten, welche Option für Sie die beste ist.

Wichtig sind in diesem Zusammenhang selbstverständlich ehrliche Angaben zu Ihrer individuellen Einkommenssituation.

5. Die Regelung zum Unterhalt und ihre Konsequenzen

Wenn eine Regelung rund um den Unterhalt für den Ex-Partner getroffen worden ist, ist diese rechtlich bindend. Sie ist die Basis dafür, dass Sie den Unterhalt einklagen können, falls die Zahlungen durch den ehemaligen Ehepartner nicht geleistet werden sollten.

Es heißt aber auch, dass ein Unterhalt nicht mehr bezahlt werden muss, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr vorhanden sein sollten – etwa dann, wenn der Partner, der den Unterhalt bezieht, wieder heiratet oder einen guten Job bekommt.

Für ehemalige Ehepartner bedeutet Unterhaltspflicht nach Scheidung also auch immer Regelungen, die nicht in Stein gemeißelt sind, sondern sie sich auch ändern können.

Im Zweifel sollte dazu ebenfalls der für diese Themen spezialisierte Rechtsanwalt befragt werden.

6. Was der Anwalt für Sie tun kann

Die Unterhaltspflicht nach Scheidung ist rechtlich und menschlich eine heikle Sache. Es ist wirklich ratsam für Sie, dass Sie den Anwalt in Anspruch nehmen.

Er ist Ihr Partner im Scheidungsverfahren, in dem es naturgemäß nicht immer fair unter den Beteiligten zugeht.

Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung durch den Juristen haben Sie die Möglichkeit, das Thema genau zu besprechen.

Alle Fragen, die Sie haben, werden besprochen und Sie haben einen Experten, der Ihnen im Scheidungsverfahren fachlich und menschlich einen wichtigen Beistand leisten kann.

Vereinbaren Sie Ihren Termin für eine solide und präzise Erstberatung. Der Fachanwalt für Familienrecht ist beim Thema „Unterhaltspflicht nach Scheidung“ der professionelle Partner für Sie.

Rufen Sie uns einfach an unter 0511 – 22005330 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kellermann-kohlrautz.de. Wir helfen Ihnen gerne!

Bildquellennachweis: SIphotography | Panthermedia

Martina Kellermann
Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
Facebook
Twitter
LinkedIn
Pinterest