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Kindesunterhalt: Die Antworten auf die 4 wichtigsten Fragen

Leben Eltern zusammen, teilen sie sich in der Regel die Versorgung der gemeinsamen minder-jährigen Kinder – das gilt üblicherweise für die Betreuung einerseits und für das Geldverdienen andererseits. Die Sonderzahlung von Kindesunterhalt ist in diesem Fall nicht notwendig. Nach einer Trennung ändert sich daran nur insofern etwas, als jetzt die

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Sorgerecht für gemeinsame Kinder
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Sorgerecht für gemeinsame Kinder

Im Rahmen einer Trennung muss in der Regel entschieden werden, bei wem die Kinder zukünftig leben. Hierüber müssen sich die Eltern einigen. Grundsätzlich steht verheirateten Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu. Das Sorgerecht unterteilt sich in Personensorge und Vermögenssorge. Inhalte dieser Seite 1. Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben? 2.

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Düsseldorfer Tabelle
Familienrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018

Seit Januar 2018 wurde die Düsseldorfer Tabelle erneut geändert. Nunmehr wird als Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe (0-5 Jahre) ein Betrag von 348,00 € gezahlt, in der zweiten Altersstufe (6-11 Jahre) sind es als Mindestunterhalt jetzt 399,00 € und in der dritten Altersstufe (12-17 Jahre) 467,00 €. Die vierte Altersstufe

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