
Kindesunterhalt: Die Antworten auf die 5 wichtigsten Fragen
Leben Eltern zusammen, teilen sie sich in der Regel die Versorgung der gemeinsamen minderjährigen Kinder. Das gilt üblicherweise für die Betreuung einerseits und für das Geldverdienen andererseits. Eine gesonderte Zahlung von Kindesunterhalt ist in diesem Fall grundsätzlich nicht erforderlich. Nach einer Trennung ändert sich daran nur insofern etwas, als jetzt



