Kindesunterhalt: Die Antworten auf die 4 wichtigsten Fragen
Leben Eltern zusammen, teilen sie sich in der Regel die Versorgung der gemeinsamen minder-jährigen Kinder – das gilt üblicherweise für die Betreuung einerseits und für das Geldverdienen andererseits. Die Sonderzahlung von Kindesunterhalt ist in diesem Fall nicht notwendig. Nach einer Trennung ändert sich daran nur insofern etwas, als jetzt die