Adoption eines Erwachsenen: 6 wichtige Fragen und Antworten

Es gibt verschiedene Gründe, weshalb auch im Erwachsenenalter eine Adoption in Betracht kommen kann. Damit das Familiengericht einer Erwachsenenadoption zustimmen kann, müssen jedoch besondere Voraussetzungen erfüllt sein.

Der folgende Beitrag erläutert Ihnen daher, was Sie berücksichtigen müssen und welche rechtlichen Folgen nach einer erfolgreichen Adoption auf Sie zukommen.

Haben Sie noch Fragen zum Thema „Adoption eines Erwachsenen“? Dann rufen Sie uns an unter 0511 220 053 30. Wir beraten Sie gerne!

Inhalt

  1. Welche Voraussetzungen sind für eine Adoption eines Erwachsenen erforderlich?
  2. Was versteht man unter einer schwachen Adoption?
  3. Wie läuft eine Adoption eines Erwachsenen ab?
  4. Wer muss bei einer Erwachsenenadoption zustimmen?
  5. Wie viel kostet eine Adoption Erwachsener?
  6. Welcher Name wird bei der Erwachsenenadoption angenommen?
  7. Fazit
  8. FAQ

Welche Voraussetzungen sind für eine Adoption eines Erwachsenen erforderlich?

Die Möglichkeit einer Adoption besteht nicht nur für minderjährige Personen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Adoptiveltern auch einen Erwachsenen adoptieren, mit dem sie nicht verwandt sind. Auf diese Weise erhält dieser die gleiche Stellung wie deren leibliche Kinder.

Das Gesetz sieht folgende Voraussetzungen vor, die erfüllt sein müssen, damit eine Erwachsenenadoption möglich ist:

Es muss ein sogenanntes Eltern-Kind-Verhältnis bestehen oder angestrebt werden. Davon ist die Rede, wenn eine enge familiäre Verbundenheit vorliegt. Diese zeichnet sich dadurch aus, dass beide Parteien zukünftig füreinander sorgen und einstehen möchten.

Während bei einer Beziehung zu einem Pflege- oder Stiefkind ein solch enges Familienverhältnis bereits anzunehmen ist, kann das Eltern-Kind-Verhältnis auch zukünftig erwartet werden, wenn die emotionale Verbundenheit des Erwachsenen zu den Adoptiveltern zum aktuellen Zeitpunkt sehr stark ist. Dann wird davon ausgegangen, dass sich das Eltern-Kind-Verhältnis noch entwickeln wird.

Gleichzeitig muss die Adoption sittlich gerechtfertigt sein. Hierzu dürfen die Adoption und der Zweck, der mit der Adoption verfolgt wird, nicht gegen ein moralisches Verbot verstoßen. Eine Adoption ist daher grundsätzlich nicht möglich, wenn mit der Adoption ausschließlich ein Adelsname fortgeführt werden soll.

  • zwischen den Parteien eine sexuelle Beziehung bestand.
  • sie einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis dient oder verhindern soll, dass der Erwachsene ausgewiesen wird.
  • zwischen den Parteien ein zu geringer Altersabstand liegt. Dieser muss mindestens 15 Jahre betragen. Hintergrund ist, dass auf diese Weise eine natürliche Generationenfolge eingehalten werden soll.
  • vorrangig materielle Zwecke im Vordergrund stehen, beispielsweise erbschaftsrechtliche oder steuerrechtliche Einsparungen durch die Adoption erreicht werden sollen.

Was versteht man unter einer schwachen Adoption?

Es wird zwischen zwei Arten der Adoption unterschieden. Welche im speziellen Fall in Betracht kommt, liegt in der Hand des Familiengerichts. Beide Adoptionsformen unterscheiden sich im Wesentlichen durch das Bestehen oder Erlöschen des Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern.

Starke Adoption

Diese Adoptionsform kommt einer Volladoption gleich, d.h. das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern wird aufgehoben und der Volljährige wird ein vollwertiges Familienmitglied der Adoptivfamilie. Als Folge erlöschen alle Rechte und Pflichten, die gegenüber den leiblichen Eltern bestehen. Das Adoptivkind hat keinen Anspruch auf das Erbe und ist auch nicht den leiblichen Eltern gegenüber unterhaltspflichtig.

Eine starke Adoption ist nur möglich, wenn

  • der Erwachsene bereits im minderjährigen Alter in der Adoptivfamilie gelebt hat.
  • der Erwachsene zwar bereits im minderjährigen Alter in der Adoptivfamilie gelebt hat, aber die Zustimmung der leiblichen Eltern zur Adoption nicht gegeben wurde.
  • der Erwachsene in eine Adoptivfamilie aufgenommen werden soll, in der bereits minderjährige Geschwister aufgenommen wurden.
  • der Erwachsene zu dem Zeitpunkt, an dem der Adoptionsantrag gestellt wurde, noch nicht volljährig war.
  • es sich um eine Stiefkindadoption handelt, d.h. der Erwachsene von dem Ehepartner adoptiert werden soll.

Schwache Adoption

Bei dieser Adoptionsform bleibt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern bestehen. Das Adoptivkind erhält im Ergebnis durch die Adoptiveltern ein „weiteres“ Elternpaar dazu. Es hat daher sowohl gegenüber seinen Adoptiveltern als auch gegenüber seinen leiblichen Eltern erbrechtliche Ansprüche und Unterhaltspflichten.

Wir prüfen gerne, ob in Ihrem konkreten Fall eine Erwachsenenadoption in Betracht kommt und klären Sie über alle rechtlichen Folgen auf. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung, damit einer Adoption nichts im Weg steht!

Wie läuft eine Adoption eines Erwachsenen ab?

Die Adoption eines Erwachsenen ist an folgende Verfahrensschritte geknüpft:

Zunächst müssen die Adoptiveltern und der Erwachsene einen Adoptionsantrag beim zuständigen Familiengericht einreichen. Wichtig ist, dass der Antrag notariell beurkundet ist. Der Notar benötigt hierfür neben den Personenangaben verschiedene Unterlagen und Urkunden im Original bzw. als beglaubigte Kopie.

Das Familiengericht prüft daraufhin, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht und befragt im Rahmen einer Anhörung die Mitglieder der Adoptivfamilie und nahe Angehörige des Erwachsenen bezüglich der familiären Verbundenheit der Parteien. Auch die Interessen der bereits bestehenden Kinder der Adoptiveltern werden in Erfahrung gebracht und berücksichtigt. Es soll verhindert werden, dass diese durch die Adoption benachteiligt werden.

Ob im Anschluss eine schwache oder starke Adoption in Betracht kommt, entscheidet ebenfalls das Familiengericht. Neben den oben genannten Fällen, in denen eine starke Adoption möglich ist, kann ein ausschlaggebendes Kriterium für die Entscheidung sein, ob sich das Adoptivkind bereits gegenüber den leiblichen Eltern verpflichtet hat.

Beispiel: Die leiblichen Eltern des Adoptivkindes X sind pflegebedürftig. X trägt bereits Kosten für sie im Rahmen des Elternunterhalts. Durch eine starke Adoption würde diese rechtliche Beziehung aufgelöst werden. Seine leiblichen Eltern würden dadurch erhebliche Nachteile erleiden und wären finanziell auf sich gestellt. Aus diesem Grund wäre es naheliegender, dass sich das Gericht für eine schwache Adoption entscheidet.

Wer muss bei einer Erwachsenenadoption zustimmen?

Im Rahmen des Adoptionsantrags müssen die Adoptiveltern und der Erwachsene der Adoption zustimmen. Eine endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Familiengericht. Von dessen Zustimmung ist abhängig, ob eine Adoption durchgeführt werden kann oder nicht.

In der Regel müssen die leiblichen Eltern nicht zustimmen. Es geht schließlich um die Beziehung des Erwachsenen zu dessen Adoptiveltern. Anders ist dies nur im Fall der starken Adoption. Der Grund liegt darin, dass bei dieser Adoptionsform auch die leiblichen Eltern von den rechtlichen Folgen betroffen sind. Auch ihre Interessen müssen berücksichtigt werden.

Achtung: Sollte das Familiengericht Ihren Antrag ablehnen, haben Sie die Möglichkeit Berufung einzulegen. Die Entscheidung wird dann erneut überprüft. Lassen Sie sich jedoch nicht allzu lange Zeit, denn die Frist in der Sie sich schriftlich äußern müssen beträgt einen Monat!

Wie viel kostet eine Adoption Erwachsener?

Für die Adoption ist die notarielle Beglaubigung des Adoptionsantrags notwendig. Daher kommen zunächst Notarkosten auf Sie zu. Zusätzlich fallen Gerichtskosten an. Die Höhe ist je nach Fall individuell und richtet sich nach dem Vermögen und Einkommensverhältnissen der Adoptivfamilie sowie dem Verfahrenswert.

Welcher Name wird bei der Erwachsenenadoption angenommen?

Der adoptierte Erwachsene nimmt grundsätzlich den Familiennamen der Adoptiveltern an und gibt seinen Geburtsnamen auf. Etwas anderes ergibt sich nur, wenn der Erwachsene bereits verheiratet ist. Trägt der Ehepartner den Geburtsnamen des Adoptierten, so muss sein Ehepartner einer Namensänderung zustimmen.

Fazit

  • Besteht eine enge familiäre Bindung und die Bereitschaft füreinander einzustehen, können Adoptiveltern einen Erwachsenen adoptieren. Dieser erhält dann die gleiche Stellung wie die leiblichen schon bestehenden Kinder der Adoptivfamilie.
  • Die Adoption muss sittlich gerechtfertigt sein. Allein materielle Zwecke genügen nicht für eine Adoption.
  • Die Adoptiveltern und der Erwachsene müssen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim Familiengericht einreichen.
  • Das Familiengericht entscheidet dann, ob eine starke oder schwache Adoption in Betracht kommt. Die Adoptionsformen unterscheiden sich in ihren rechtlichen Folgen.

FAQ

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Adoption eines Erwachsenen möglich?

Eine Erwachsenenadoption ist möglich, wenn ein enges Eltern-Kind-Verhältnis besteht oder angestrebt wird, die Adoption sittlich gerechtfertigt ist und keine moralischen Verbote verletzt werden, zwischen den Parteien keine sexuelle Beziehung besteht, die Adoption zur Vermeidung von Ausweisung dient, ein Altersabstand von mindestens 15 Jahren besteht und vorrangig keine materiellen Zwecke verfolgt werden.

Was versteht man unter einer schwachen Adoption?

Bei einer schwachen Adoption bleibt das Verwandtschaftsverhältnis zu den leiblichen Eltern bestehen. Das Adoptivkind erhält dadurch ein weiteres Elternpaar dazu und behält erbrechtliche Ansprüche sowie Unterhaltspflichten gegenüber beiden Elternpaaren.

Wie läuft die Adoption eines Erwachsenen ab?

Die Adoptiveltern und der Erwachsene reichen einen notariell beurkundeten Adoptionsantrag beim Familiengericht ein. Das Gericht prüft, ob ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht, entscheidet über eine starke oder schwache Adoption und holt gegebenenfalls die Zustimmung der leiblichen Eltern ein.

Wer muss bei einer Erwachsenenadoption zustimmen?

Die Zustimmung zur Adoption ist erforderlich von den Adoptiveltern und dem zu adoptierenden Erwachsenen. Die endgültige Entscheidung liegt jedoch beim Familiengericht. Die Zustimmung der leiblichen Eltern ist in der Regel nicht erforderlich, außer im Fall einer starken Adoption.

Wie viel kostet eine Adoption Erwachsener?

Die Kosten für eine Adoption eines Erwachsenen setzen sich aus Notar- und Gerichtskosten zusammen. Die genaue Höhe ist individuell und hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Vermögen der Adoptiveltern und dem Verfahrenswert ab.

Bildquellennachweis: © Vikulin | PantherMedia

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Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
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