Sorgerecht für gemeinsame Kinder

Im Rahmen einer Trennung muss in der Regel entschieden werden, bei wem die Kinder zukünftig leben. Hierüber müssen sich die Eltern einigen. Grundsätzlich steht verheirateten Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu. Das Sorgerecht unterteilt sich in Personensorge und Vermögenssorge.

Inhalte dieser Seite

1. Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben?
2. Wer hat das Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren?
3. Was genau bedeutet Umgangsrecht?
4. Was ist ein Wechselmodell im Sorgerecht?

1. Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben?

Die Frage des Aufenthaltes unterfällt dabei der Personensorge. Können sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht darüber einigen, bei wem die Kinder zukünftig leben sollen, muss darüber das Amtsgericht (Familiengericht) entscheiden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Sorgerecht für gemeinsame Kinder?
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Sorgerecht für gemeinsame Kinder? Dann rufen Sie uns an unter 0511 – 22 00 53 30.

Im Vordergrund steht dabei für das Gericht die Frage, was dem Kindeswohl am besten entspricht.

Anhaltspunkte hierfür sind insbesondere die bisherige alltägliche Situation, die Frage, wer die Kinder umfassend betreuen und versorgen kann und wer die Kinder unterstützt und fördert.

Derjenige, bei dem die Kinder leben, hat in allen Angelegenheiten, die das tägliche Leben der Kinder betreffen, die Möglichkeit, für die Kinder Entscheidungen zu treffen, auch ohne, dass hierüber das Gericht entscheiden müsste.

Gemeinsame Entscheidungen sind allerdings notwendig in allen wichtigen Fragen der Personen- und Vermögenssorge.

2. Wer hat das Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren?

Bei nicht verheirateten Paaren liegt das Sorgerecht immer noch grundsätzlich bei der Mutter, es sei denn, die Eltern haben eine sogenannte „Sorgerechtserklärung“ abgegeben, wonach das Sorgerecht beiden gemeinsam zustehen soll.

Gibt es noch kein gemeinsames Sorgerecht, beraten wir Sie gerne im Hinblick auf die Voraussetzungen, die erforderlich sind, damit auch den Vätern das Sorgerecht eingeräumt wird.

Wird ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht im Hinblick auf das Sorgerecht gestellt, wird auch das Jugendamt eingeschaltet, darüber hinaus wird für die Kinder ein sogenannter Verfahrensbeistand bestellt, der die Interessen der Kinder wahrnimmt.

3. Was genau bedeutet Umgangsrecht?

Nach Abschluss des Sorgerechtsverfahrens hat derjenige Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, in der Regel ein Umgangsrecht mit den Kindern. Wie oft und in welchem Umfang der Umgang ausgeübt wird, kann zwischen den Eltern einvernehmlich vereinbart werden.

Die Antworten auf die 6 häufigsten Fragen zum Umgangsrecht finden Sie in unserem Beitrag zum Thema.

4. Was ist ein Wechselmodell im Sorgerecht?

Möglich ist ebenfalls, dass die Eltern eine Lösung erarbeiten, die nicht dem „klassischen“ Modell entspricht, dass ein Elternteil betreut und der andere Elternteil „nur“ Umgang hat. Sind die Eltern in der Lage, miteinander zu kommunizieren und liegen auch die Wohnorte nicht zu weit voneinander entfernt, kann das sogenannte Wechselmodell vereinbart werden.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder benötigen eine rechtliche Beratung? Dann rufen Sie uns an unter 0511 – 22 00 53 30 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kellermann-kohlrautz.de.

Bildquellennachweis: drubig-photo – fotolia.com

Martina Kellermann
Martina Kellermann
Seit 2001 ist Martina Kellermann nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig. Mit ihrem reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und durch ihre Spezialisierung berät sie ihre Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage.
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