Sorgerecht für gemeinsame Kinder: 4 Fragen und Antworten!
- Von Martina Kellermann
Im Rahmen einer Trennung oder Scheidung muss in der Regel entschieden werden, bei wem die Kinder zukünftig leben. Hierüber müssen sich beide Elternteile einigen. Grundsätzlich steht verheirateten Eltern das Sorgerecht gemeinsam zu. Das Sorgerecht unterteilt sich in Personensorge und Vermögenssorge.
Inhalte dieser Seite
1. Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben?
2. Wer hat das Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren?
3. Was genau bedeutet Umgangsrecht?
4. Was ist ein Wechselmodell im Sorgerecht?
5. Fazit
6. FAQ
1. Bei wem sollen die Kinder zukünftig leben?
Die Frage des Aufenthaltes unterfällt dabei der Personensorge. Können sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern nicht darüber einigen, bei wem die Kinder zukünftig leben sollen, muss darüber das Amtsgericht (Familiengericht) entscheiden.
Im Vordergrund steht dabei für das Gericht die Frage, was dem Kindeswohl am besten entspricht.
Anhaltspunkte hierfür sind insbesondere die bisherige alltägliche Situation, die Frage, wer die Kinder umfassend betreuen und versorgen kann und wer die Kinder unterstützt und fördert.
Derjenige, bei dem die Kinder leben, hat in allen Angelegenheiten, die das tägliche Leben der Kinder betreffen, die Möglichkeit, für die Kinder Entscheidungen zu treffen, auch ohne, dass hierüber das Gericht entscheiden müsste.
Gemeinsame Entscheidungen von beiden Elternteilen sind allerdings notwendig in allen wichtigen Fragen der Personen- und Vermögenssorge.
2. Wer hat das Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren?
Bei nicht verheirateten Paaren liegt das Sorgerecht immer noch grundsätzlich bei der Mutter, es sei denn, die Eltern haben eine sogenannte „Sorgerechtserklärung“ abgegeben, wonach das Sorgerecht beiden gemeinsam zustehen soll.
Gibt es noch kein gemeinsames Sorgerecht, beraten wir Sie gerne im Hinblick auf die Voraussetzungen, die erforderlich sind, damit auch den Vätern das Sorgerecht eingeräumt wird. Selbstverständlich steht auch für uns das Wohl des Kindes stets im Vordergrund.
Wird ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht im Hinblick auf das Sorgerecht gestellt, wird auch das Jugendamt eingeschaltet, darüber hinaus wird für die Kinder ein sogenannter Verfahrensbeistand bestellt, der die Interessen der Kinder wahrnimmt.
3. Was genau bedeutet Umgangsrecht?
Nach Abschluss des Sorgerechtsverfahrens hat derjenige Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, in der Regel ein Umgangsrecht mit den Kindern. Wie oft und in welchem Umfang der Umgang ausgeübt wird, kann zwischen den Eltern einvernehmlich vereinbart werden.
Die Antworten auf die 6 häufigsten Fragen zum Umgangsrecht finden Sie in unserem Beitrag zum Thema.
4. Was ist ein Wechselmodell im Sorgerecht?
Möglich ist ebenfalls, dass die Eltern eine Lösung erarbeiten, die nicht dem „klassischen“ Modell entspricht, dass ein Elternteil betreut und der andere Elternteil „nur“ Umgang hat. Sind die Ex Partner in der Lage, miteinander zu kommunizieren und liegen auch die Wohnorte nicht zu weit voneinander entfernt, kann das sogenannte Wechselmodell vereinbart werden.
5. Fazit
- Wohnort der Kinder: Bei Uneinigkeit entscheidet das Familiengericht über den zukünftigen Lebensmittelpunkt der Kinder unter Berücksichtigung des Kindeswohls.
- Sorgerecht bei Verheirateten: Wird grundsätzlich durch beide Elternteile gemeinsam ausgeübt, wobei der Alltag durch den Elternteil entschieden wird, bei dem die Kinder leben.
- Sorgerecht bei Nichtverheirateten: Liegt primär bei der Mutter, es sei denn, eine gemeinsame Sorgerechtserklärung wurde abgegeben.
- Umgangsrecht: Der nicht betreuende Elternteil hat in der Regel ein Recht auf Umgang mit den Kindern, das einvernehmlich geregelt werden sollte.
- Wechselmodell: Eltern können, bei guter Kommunikation und Nähe der Wohnorte, ein Wechselmodell vereinbaren, bei dem beide Elternteile die Kinder gleichberechtigt betreuen.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder benötigen eine rechtliche Beratung? Dann rufen Sie uns an unter 0511 – 22 00 53 30 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@kellermann-kohlrautz.de.
6. FAQ
Bei wem sollen die Kinder nach einer Trennung leben?
Nach einer Trennung müssen die Eltern entscheiden, bei wem die Kinder zukünftig leben sollen. Diese Entscheidung fällt unter die Personensorge, die Teil des Sorgerechts ist. Wenn sich die Eltern nicht einigen können, entscheidet das Amtsgericht (Familiengericht). Das Gericht orientiert sich dabei am Kindeswohl und berücksichtigt Aspekte wie die bisherige Betreuungssituation und die Fähigkeit der Eltern, das Kind zu fördern und zu versorgen.
Wer hat das Sorgerecht bei nicht verheirateten Paaren?
Bei nicht verheirateten Paaren hat grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht, es sei denn, die Eltern haben eine Sorgerechtserklärung abgegeben, die das gemeinsame Sorgerecht regelt. Wenn das gemeinsame Sorgerecht gewünscht ist, aber noch nicht besteht, kann ein Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. In diesem Fall wird auch das Jugendamt einbezogen, und ein Verfahrensbeistand wird für die Kinder bestellt, um deren Interessen zu vertreten.
Was bedeutet das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht ist das Recht des Elternteils, bei dem die Kinder nicht leben, weiterhin Kontakt zu den Kindern zu haben. Der Umfang und die Häufigkeit des Umgangs können von den Eltern einvernehmlich vereinbart werden. Das Umgangsrecht stellt sicher, dass beide Elternteile in das Leben der Kinder eingebunden bleiben, auch wenn die Kinder bei einem Elternteil leben.
Was ist das Wechselmodell im Sorgerecht?
Das Wechselmodell ist eine Betreuungsform, bei der die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen leben. Dies setzt eine gute Kommunikation zwischen den Eltern und nahe Wohnorte voraus. Es unterscheidet sich vom klassischen Modell, bei dem ein Elternteil die Hauptbetreuung übernimmt und der andere Elternteil das Umgangsrecht ausübt.
Was ist der Unterschied zwischen Personensorge und Vermögenssorge?
Die Personensorge umfasst alle Entscheidungen, die das tägliche Leben und die Erziehung der Kinder betreffen, wie z.B. Fragen der Gesundheit, Bildung und des Aufenthaltsortes. Die Vermögenssorge hingegen betrifft die Verwaltung des Vermögens des Kindes, wie z.B. Sparguthaben oder Erbschaften. Beide Bereiche fallen unter das Sorgerecht.
Was passiert, wenn sich die Eltern nicht auf das Sorgerecht einigen können?
Wenn sich die Eltern nicht einvernehmlich auf das Sorgerecht einigen können, muss das Familiengericht eine Entscheidung treffen. Dabei wird das Gericht das Kindeswohl als oberste Priorität betrachten. Im Rahmen des Verfahrens wird auch das Jugendamt einbezogen, und es kann ein Verfahrensbeistand für die Kinder bestellt werden, um ihre Interessen zu vertreten.
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