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Kindesunterhalt Euro
Familienrecht

Kindesunterhalt: Die Antworten auf die 4 wichtigsten Fragen

Leben Eltern zusammen, teilen sie sich in der Regel die Versorgung der gemeinsamen minder-jährigen Kinder – das gilt üblicherweise für die Betreuung einerseits und für das Geldverdienen andererseits. Die Sonderzahlung von Kindesunterhalt ist in diesem Fall nicht notwendig. Nach einer Trennung ändert sich daran nur insofern etwas, als jetzt die

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Düsseldorfer Tabelle
Familienrecht

Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2018

Seit Januar 2018 wurde die Düsseldorfer Tabelle erneut geändert. Nunmehr wird als Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe (0-5 Jahre) ein Betrag von 348,00 € gezahlt, in der zweiten Altersstufe (6-11 Jahre) sind es als Mindestunterhalt jetzt 399,00 € und in der dritten Altersstufe (12-17 Jahre) 467,00 €. Die vierte Altersstufe

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