Seit 2001 bin ich nahezu ausschließlich als Anwältin für Familienrecht in Hannover tätig.
Dadurch habe ich im Laufe der Jahre einen reichen Fundus an Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet gesammelt. Durch meine Spezialisierung kann ich allen MandantInnen ein vertieftes Wissen gewährleisten, das ich durch regelmäßige Fortbildungen auf dem neuesten Stand halte und sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Bereich bei der Vertretung vor den zuständigen Gerichten in erster und zweiter Instanz anwende und vertiefe.
Suchen Sie einen Anwalt für Familienrecht in Hannover? Dann vereinbaren Sie noch heute einen Termin unter 0511 – 22 00 53 30 oder per Mail an info@kellermann-kohlrautz.de.
Zunehmend tritt die sog. „Sandwich-Generation“ in den Blickpunkt. Angesichts gestiegener allgemeiner Lebenserwartung nehmen die Fälle zu, in denen sich die Frage nach der Unterhaltspflicht der längst erwachsen gewordenen Kinder gegenüber den eigenen Eltern stellt, wenn diese im Alter oder bei Krankheit fremdbetreut oder gar im Pflegeheim untergebracht werden müssen.
Muss die „Sandwich – Generation“ zugleich Unterhalt für eigene studierende oder sonst in Ausbildung befindliche oder gar minderjährige Kinder aufbringen, stellen sich bisweilen existentielle Herausforderungen. Den damit regelmäßig einhergehenden Erstattungsforderungen der Behörden effektiv entgegenzutreten, widme ich mich ebenso kenntnisreich wie auch engagiert.
Sofern eine einvernehmliche Lösung möglich und sinnvoll ist, werde ich eine solche im Interesse meiner MandantInnen zum frühestmöglichen Zeitpunkt anstreben. Oftmals bieten sich – anwaltlich begleitete – Gespräche schon an, wenn eine Trennung bevorsteht oder gerade vollzogen wurde.
Freilich scheue ich auch die gerichtliche Auseinandersetzung in erster Instanz bei Familiengericht und – sollte das erforderlich sein – auch in zweiter Instanz beim Familiensenat des Oberlandesgerichts nicht, wenn dies für meine MandantInnen den besseren und effektiveren Weg darstellt.
Ein Verfahren ist für mich erst dann abgeschlossen, wenn die erzielten Ergebnisse auch durchgesetzt sind, notfalls im Wege der Zwangsvollstreckung. Auch dabei unterstütze ich Sie mit Rat und Tat.
Seit 2017 arbeite ich auch als Verfahrensbeiständin. In dieser Eigenschaft werde ich allerdings nur nach Bestellung durch das Familiengericht in Kindschaftssachen, also z.B. bei Streitigkeiten in Sorge- oder Umgangsrechtsverfahren bzw. bei einer Kindeswohlgefährdung, tätig.
Werde ich nicht gerichtlicherseits zur „Anwältin des Kindes“ bestellt, stehe ich jedem Elternteil, das mich als Rechtsanwältin mandatiert, bei allen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts mit all meinem Fachwissen engagiert bei und vertrete meine MandantInnen umfassend sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Montag bis Donnerstag
08.00 – 17.00 Uhr
Freitag
08.00 – 15.00 Uhr
Termine zu anderen Uhrzeiten nach Absprache.
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